- Dispensierrecht
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Unter Dispensierrecht versteht man die Erlaubnis vom Gesetzgeber, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen - also im Grunde das Führen einer Apotheke. In Deutschland haben das Dispensierrecht neben den Apothekern zur Versorgung von erkrankten Menschen auch Tierärzte (praktizierender Tierarzt) zur Versorgung erkrankter Tiere (→ Tierärztliche Hausapotheke). Nach dem sogenannten „Edikt von Salerno“ sind die Tätigkeitsgebiete von Apothekern und Humanmedizinern getrennt; letztere haben daher in Deutschland kein Dispensierrecht.
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