- Doppelseitige Treuhand
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Die Doppeltreuhand (auch als doppelseitige oder doppelnützige Treuhand bezeichnet) zeichnet sich dadurch aus, dass der Treuhänder gleichzeitig für die widerstreitenden Interessen verschiedener Personen tätig ist.
Üblicherweise wird diese Konstruktion zur Besicherung von Ansprüchen benutzt. Ein Beispiel ist die Übertragung von Sicherungsgut auf einen Dritten, den Doppeltreuhänder. Die beteiligten Personen sind: Der Sicherungsgeber (Treugeber und Schuldner des gesicherten Anspruchs), der Gesicherte (Treugeber und Gläubiger des gesicherten Anspruchs) und der Doppeltreuhänder. Das Verhältnis zwischen Sicherungsgeber und Doppeltreuhänder ist eine Sicherungstreuhand und das Verhältnis zwischen Gesichertem und Doppeltreuhänder ist eine Verwaltungstreuhand. Diese Einordnung wird in der Literatur teilweise anders gesehen. Das Verhältnis zwischen Sicherungsgeber und Gesichertem ist kein Treuhandverhältnis.
Literatur
Hirschberger, Helge: Die Doppeltreuhand in der Insolvenz und Zwangsvollstreckung, Köln u.a. 2005, ISBN 3-452-25987-0
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