- Drittsendelizenz
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Eine Drittsendelizenz soll nach dem deutschen Rundfunkstaatsvertrag senderunabhängigen Rundfunk-Veranstaltern Sendeplätze in Fernsehkanälen sichern und dadurch helfen, die Meinungsvielfalt sicherzustellen (binnenpluralistisches Modell). Grundlage dafür ist, dass ab einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von 30% vermutet wird, dass eine "vorherrschende Meinungsmacht" existiert. Daher muss ab einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von 10% eine wöchentliche Sendezeit von mindestens 260 Minuten unabhängigen Dritten zur Verfügung gestellt werden[1].
Drittsendelizenznehmer sind zum Beispiel AZ Media oder dctp mit Spiegel TV. Diese erhalten in der Regel feste, regelmäßig wiederkehrende Sendeplätze (Fenster-Programme) in den Programmen privater Fernsehveranstalter, für welche sie selbst die volle inhaltliche Verantwortung tragen.
Einzelnachweise
- ↑ Rundfunkstaatsvertrag, III. Abschnitt: Vorschriften für den privaten Rundfunk, § 26: Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen und § 31: Sendezeit für unabhängige Dritte.
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