- Durchschnittsteuersatz
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Durchschnittsteuersatz (Einkommensteuertarif)
Der Durchschnittsteuersatz (s = effektiver Steuersatz) beschreibt das Verhältnis des Steuerbetrags zum zu versteuernden Einkommen (zvE).
Beispiel:
Einkommen und Steuerbeträge wie im Beispiel im Artikel Grenzsteuersatz (Tarif 2005).
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € und einer Steuer von 11.102 € entspricht die Einkommensteuer 24,67 % des zu versteuernden Einkommens = Durchschnittsteuersatz.
Der Verlauf der Durchschnittsteuerbelastung ergibt sich für ausgewählte zu versteuernde Einkommen aus nebenstehender Tarifgrafik "Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2005".Siehe auch
Durchschnittsteuersatz (Steuerstatistik)
Der durchschnittliche Steuersatz in der Steuerstatistik beschreibt den Mittelwert der Steuersätze für alle oder eine Gruppe von Steuerpflichtigen.
Beispiel:
Die deutsche Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2004 [1] weist das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen als Durchschnitt (arithmetisches Mittel) und als Median aus.
Gesamtbetrag
in 1.000 €Durchschnitt
in €Median
in €Zu versteuerndes Einkommen 801.663.676 30.170 23.051 Festgesetzte Einkommensteuer 167.230.234 6.294 2.812 Mittlerer Steuersatz 20,9 % 20,9 % 12,2 % bezogen auf alle 26.571.491 Steuerpflichtigen.
Siehe auch
Quellen
- ↑ Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 7.1.1, Jährliche Einkommensteuerstatistik
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