- Ehrenvorsitzender
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Ein Ehrenvorsitzender einer politischen Partei oder eines Vereins ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung in besonderem Maße verdient gemacht hat.
Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienst erworben haben.
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, nehmen ohne Stimmrecht an den Mitgliedersammlungen teil. Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. des Ehrenvorsitzenden.
Politische Parteien in Deutschland
Gegenwärtig haben in Deutschland die FDP und die CSU Ehrenvorsitzende:
- FDP: Altbundespräsident Walter Scheel und Ex-Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher.
- CSU: Edmund Stoiber wurde auf dem Parteitag am 29. September 2007 gleich im Anschluss an die Wahl des neuen Parteivorsitzenden Erwin Huber ernannt. Theodor Waigel wurde auf dem Parteitag am 18. Juli 2009 ernannt.
Ehemalige Ehrenvorsitzende deutscher Parteien waren:
- SPD: Altbundeskanzler Willy Brandt wurde auf dem außerordentlichen Parteitag am 14. Juni 1987 zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit gewählt und blieb dies bis zu seinem Tode im Jahre 1992. Am 9. Juni 1990 wählte ihn auch die damals organisatorisch getrennte Ost-SPD zum Ehrenvorsitzenden.
- CDU: Altbundeskanzler Helmut Kohl legte wegen der CDU-Spendenaffäre den CDU-Ehrenvorsitz nieder.
- FDP: Otto Graf Lambsdorff wurde 1993 zum Ehrenvorsitzenden und blieb es bis zu seinem Tode im Jahre 2009.
- PDS: Die PDS hatte Ex-DDR-Ministerpräsident Hans Modrow als Ehrenvorsitzenden bis zu ihrer Auflösung am 15. Juni 2007.
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