- Ehrenmitglied
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Ehrenmitglied ist ein Mitglied eines Vereins oder Verbandes, einer Vereinigung oder Institution, das aufgrund seiner oder ihrer Verdienste dazu ernannt wird.
Inhaltsverzeichnis
Ernennung
Ehrenmitglieder werden im Regelfall vom Vorstand oder von der Generalversammlung aller stimmberechtigten Mitglieder ernannt. Der Begriff Verdienste beinhaltet eine gewissen Streubreite, da diese Verdienste sich auf die auszeichnende Einrichtung beziehen können – oder auf ein gemeinsames ideelles Ziel. In Deutschland betätigen sich 23 Millionen Menschen über 14 Jahren ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen. In Österreich gibt es eine eigene Suchmaschine für Vereine. In vielen dieser Vereinen ist die Ehrenmitgliedschaft fest verankert.
Typen
Oft werden sogar Ehrenmitglieder unterschiedlicher Kategorien geschaffen, beispielsweise viele „reguläre“ Ehrenmitglieder, aber nur ein Ehrenpräsident oder eine Ehrenpräsidentin. In Parteien gibt es traditionell die Rolle des Ehrenvorsitzenden. In deutschen Parteien waren bzw. sind Ehrenvorsitzende: Willy Brandt, Walter Scheel, Hans-Dietrich Genscher, Otto Graf Lambsdorff, Edmund Stoiber, Hans Modrow und Helmut Kohl, letzterer nur temporär.
Rechte und Pflichten
Ehrenmitglieder sind in der Regel frei von Pflichten. Sie müssen keine Mitgliedsbeiträge bezahlen und sich nicht an der Vereinsarbeit beteiligen. Sie haben im Gegenzug allerdings oftmals auch keine Rechte und damit weder aktives, noch passives Stimmrecht.
Siehe auch
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