- Eigenverantwortung
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Als Eigenverantwortung (auch Selbstverantwortung) bezeichnet man die Möglichkeit, die Fähigkeit, die Bereitschaft und die Pflicht, für das eigene Handeln, Reden und Unterlassen Verantwortung zu tragen. Das bedeutet, dass man für sich selbst sorgt und dass man für die eigenen Taten einsteht und die Konsequenzen dafür trägt, wie es in der Redewendung „sein Schicksal in die eigene Hand nehmen“ zum Ausdruck kommt.
Das Prinzip der Eigenverantwortung basiert auf dem liberalen Ideal eines mündigen, selbstbestimmten Menschen, wie er z. B. von John Stuart Mill als „aktiver Staatsbürger“ beschrieben wurde. Aus diesem Prinzip folgt keine Ablehnung, Verantwortung für Andere zu übernehmen (→ Solidarität). Sozialpolitik soll sich jedoch entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip im Wesentlichen auf Hilfe zur Selbsthilfe beziehen und Anreize zum möglichst selbstständigen Handeln aller Individuen nicht verhindern.
In der Diskussion um die Grenzen des Sozialstaats wurde der Begriff Eigenverantwortung im 20. Jahrhundert zum politischen Schlagwort. Ludwig Erhard etwa sah in der Eigenverantwortung die der Sozialen Marktwirtschaft zugrunde liegende geistige Haltung.[1]
Einem Ansatz von Pierre Bourdieu zufolge würden Menschen aber durch eine Individualisierung im Sinne so genannter Selbstverantwortung an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Ludwig Erhard: Wohlstand für Alle, Econ Verlag, Düsseldorf/Wien 1957, S. 245.
Kategorien:- Ethisches Prinzip
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