- Einhandmesser
-
Einhandmesser sind eine spezielle Form der Taschenmesser, die mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch einhändig wieder geschlossen werden können. Diese Art der Messer findet beispielsweise dort Anwendung, wo ein schnelles Öffnen des Messers wichtig ist, zum Beispiel bei taktischen Messern oder Rettungsmessern. Ursprünglich wurde diese Messerart in den 1930er Jahren entwickelt, um auch Behinderten und Kriegsversehrten, die nur noch über eine voll funktionsfähige Hand verfügten, die Benutzung eines Taschenmessers zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Öffnungshilfen
Um das Messer einhändig zu öffnen, verfügen Einhandmesser über spezielle Öffnungshilfen an der Klinge. Hierbei haben sich drei verschiedene Möglichkeiten etabliert:
Öffnungspin
Ein- oder beidseitig sind hier geschraubte oder genietete Pins auf der Klinge angebracht. Mit ihrer Hilfe kann die Klinge mit dem Daumen aufgeschoben werden. Der Öffnungspin ist die häufigste Öffnungshilfe. Er hat den Vorteil, dass insbesondere bei geschraubten Pins das Messer relativ einfach und ohne größere optische Einbußen auf beidhändige Öffnung umgebaut werden kann.
Bohrungen in der Klinge
Hierbei ist die Klinge vollständig durchbohrt, die Öffnungshilfe ist Teil der Klinge selbst.
Flipper
Eine eher seltenere Möglichkeit ist ein Flipper am Messerrücken. Hierbei wird die Klinge über eine am Messerrücken vorstehende Nase geöffnet. Flipper finden meist zusammen mit federunterstützen Öffnern Anwendung.
Verschlussmechanismen
Es gibt Einhandmesser mit verschiedenen Verschlussmechanismen. Diese halten die Klinge im geöffneten Zustand arretiert, um ein versehentliches Schließen des Messers zu verhindern. Einige der Mechanismen sind von herkömmlichen Taschenmessern her bekannt, andere kommen fast ausschließlich bei Einhandmessern zum Einsatz.
Slipjoint
Der Slipjointverschluss ist von klassischen Taschenmessern her bekannt. Hier wird die Klinge von einer Feder offen gehalten, zum Schließen muss lediglich der Widerstand der Feder überwunden werden. Eine mechanische Verriegelung existiert nicht. Diese Verschlussart ist bei Einhandmessern bisher eher die Ausnahme. Messer dieser Bauart werden vorwiegend für Märkte in Ländern entwickelt, in denen Einhandmesser mit verriegelbarer Klinge einem Führverbot unterliegen.
Linerlock
Der Liner-Lock ist der am weitesten bei Einhandmessern verbreitete Verschluss. Hier befindet sich eine Stahlblattfeder längs der Klinge, die im geschlossenen Zustand von der Klinge zur Seite gedrückt wird. Beim Öffnen der Klinge springt die Feder hinter die Klinge und arretiert diese. Die Sicherheit des Linerlocks hängt stark von der Qualität der Feder und Verarbeitung des Messers ab. Bei billigen Messern kann er sich unter Belastung öffnen, was eine Gefährdung des Anwenders zur Folge hat. Großer Vorteil des Linerlocks ist jedoch, dass das Messer durch ihn auch einhändig geschlossen werden kann.
Framelock
Der Framelock ist im Prinzip her ein Linerlock, nur ist hier die Feder hier Teil des Griffes. Der Framelock hat den Vorteil, dass er eine dickere Feder erlaubt, nachteilig wirkt sich aus, dass das Design des Griffes hier durch die Feder bestimmt wird.
Lockback
Der Lockbackverschluss wird im Gegensatz zum Linerlock auch häufig bei Zweihandmessern wie dem Buck 110 verwendet. Ein Hammer hakt sich hier beim Öffnen hinten in der Klinge ein und muss durch drücken eines Hebels im Messerrücken wieder entriegelt werden. Im Gegensatz zum Linerlock ist der Lockbackverschluss nur zweihändig zu schließen. Der in Deutschland bisweilen anzutreffende Begriff "Backlock" ist nicht korrekt.
Abgrenzung zum Springmesser
Auch wenn Einhandmesser und Springmesser in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals gleichgestellt sind, so gibt es doch beträchtliche Unterschiede zwischen ihnen. Springmesser öffnen sich beim betätigen eines Knopfes automatisch durch eine beim Schließen gespannte Feder; Einhandmesser hingegen müssen komplett von Hand geöffnet werden.
Recht
In vielen Länder unterliegen einhändig öffenbare Messer speziellen Gesetzen.
Situation in Deutschland
Seit der Änderung des Waffengesetzes in Deutschland zum 1. April 2008 dürfen einhändig zu öffnende Messer mit einer feststellbaren Klinge (alle Messer, die nur nach Lösen einer mechanischen Sperre wieder geschlossen werden können) nicht mehr zugriffsbereit geführt werden. ( Das zugriffsbereite Führen eines feststehenden Messers ist hingegen bis zu einer Klingenlänge von 12 cm erlaubt. ) [1] Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.
Eine genaue Definition, was „Führen“ bei einem Gegenstand bedeutet, der keine Schusswaffe ist, ist im deutschen Recht aber nicht enthalten. Nach einer verbreiteten Auslegung sei der Transport eines Einhandmessers nur erlaubt, wenn auf das Messer nicht ohne weiteres zugegriffen werden kann; ein Transport in der Hosentasche sei also nicht erlaubt.
Das Führen eines Einhandmessers ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies können beispielsweise jagdliche Tätigkeiten, Brauchtumspflege oder der Einsatz beim Sport oder bei der Arbeit sein. Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung. [2]
Einzelnachweise
- ↑ § 42a Waffengesetz
- ↑ Seite des BMImit den Änderungen vom 1. April 2008, aufgerufen am 27. Januar 2011
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Messer
- Messer (Waffe)
Wikimedia Foundation.