Einheits-Dampflokomotive

Einheits-Dampflokomotive

Einheitsdampflokomotiven oder kurz Einheitslokomotiven werden die unter der Regie der Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ab 1925 gebauten Dampflokomotiven genannt. Sie wurden weitgehend nach einheitlichen Konstruktionsmerkmalen angefertigt.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Nach dem Zusammenschluss der Länderbahnen zur Reichseisenbahn im Jahr 1920 und zur Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft im Jahr 1924 umfasste der Lokomotivbestand der neuen nationalen Bahngesellschaft noch immer 210 verschiedene Typen und Bauarten von Dampflokomotiven. Eine freizügige Verwendung der Lokomotiven innerhalb des Bahnnetzes war damit erheblich behindert, und die Wartung und Instandhaltung durch das Vorhalten sehr vieler unterschiedlicher Ersatzteile war sehr aufwendig. Zudem war die Fertigungsgenauigkeit der einzelnen Bauteile so gering, dass selbst Bauteile typengleicher Lokomotiven oft nur mit Nacharbeiten verwendet werden konnten.

Hinzu kam, dass durch die umfangreichen Reparationsleistungen aufgrund des verlorenen Weltkrieges 1914–18 der Fahrzeugpark der deutschen Bahnen unabhängig von der Typenvielfalt erheblich reduziert war. So mussten von den 33.000 Lokomotiven (Stand 1917) 8.000 Lokomotiven abgegeben werden. Es ergab sich daraus ein Bedarf zum Neubau und sinnvollerweise auch einer Vereinheitlichung der neu zu beschaffenden Maschinen.

Zu diesem Zweck wurde ein Ausschuss zur Normung der Lokomotiven bei der Reichsbahn eingerichtet. Auch die Vertreter der Lokomotivindustrie beteiligten sich an diesem Vereinheitlichungsprozess. Zunächst stellte sich die Frage, ob bewährte Länderbahnbaureihen weitergebaut oder neue modernere Lokomotiven entwickelt und bestellt werden sollten. Da die Konzeption der neuen Lokomotiven jedoch noch nicht festgelegt war und um die Lokomotivfabriken mit Anschlussaufträgen zu versorgen, wurde 1921 beschlossen, zunächst bewährte Länderbahnbaureihen weiterzubauen. Diese Typen wurden als Reichsbahnbaureihen bezeichnet. Hierzu gehörten u. a. die preußische P 8 (BR 38.10), die preußische P 10 (BR 39), die preußische G 12 (BR 58.10) und die preußische T 20 (BR 95), die bis 1925 weitergebaut wurden. Die bayerische S 3/6 (BR 18.5) wurde sogar noch bis zum Jahr 1930 beschafft. Faktisch galt die erst 1917 entwickelte preußische G 12 (BR 58.10) als die erste deutsche „Einheitslok“, da sie bei nahezu allen Länderbahnen eingesetzt wurde und von mehreren Lokomotivfabriken im gesamten Reichsgebiet gebaut wurde.

Technische und wirtschaftliche Aspekte sowie die Absicht der Reichsbahn, die Hauptstrecken einheitlich für eine Achslast von 20 t auszubauen, führten zu der Entscheidung, neue Lokomotivtypen zu entwickeln. So entstanden nach leidenschaftlichen Auseinandersetzungen innerhalb des Lokomotivauschusses (z. B. über die Kessel- und Feuerbüchsgestaltung sowie über die Entscheidung zwischen Zweizylinderfrischdampftriebwerken oder Vierzylinderverbundtriebwerken) die Baugrundsätze und Typenprogramme für die Einheitslokomotiven der Deutschen Reichsbahn, von denen die ersten Vorserienlokomotiven im Jahre 1925 gebaut wurden. Maßgeblich beteiligt an dieser Diskussion war der damalige Leiter der Versuchsanstalt Berlin Grunewald Richard Paul Wagner.

Einheitslokomotive der Baureihe 01

Tatsächlich konnte die Fahrzeugbeschaffung jedoch aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund von Verzögerungen beim Ausbau der Strecken auf höhere Achslasten zunächst nicht in den gewünschten Stückzahlen erfolgen. Von den Einheitslokomotiv-Baureihen 01, 02, 43 und 44 mit 20t Achslast wurden zuerst nur kleinere Vorserien von je zehn Stück beschafft (es folgten weitere 25 Maschinen der Baureihe 43 im Jahr 1928 und kleinere Jahresproduktionen der Baureihe 01).

Die anhaltenden Verzögerungen beim Ausbau der Strecken führten zudem dazu, dass nach 1930 weitere Baureihen mit geringeren Achslasten (wie z. B. die Baureihe 03, Baureihe 41 oder die Baureihe 50) entwickelt werden mussten.

Von den 30 Baureihen und Unterbaureihen des Typenprogramms konnten 13 Baureihen eine Stückzahl von 16 Einheiten nicht überschreiten, blieben also Splitterbaureihen. Größere Stückzahlen von mehr als 100 Einheiten wurden bis 1936 nur von den Baureihen 01, 03, 64 und 86 gebaut.

Trotz der ehrgeizigen Pläne brach die Lokomotivbeschaffung der Deutschen Reichsbahn sogar ab 1925 auf rund ein Zehntel der mittleren Beschaffungsmengen der Jahre 1914–1920 ein und verblieb auf diesem Niveau bis 1938. Ursächlich hierfür waren die weltwirtschaftlichen Krisen und der damit verbundene Verkehrsrückgang bei der Reichsbahn. So waren bis 1930 erst 500 Einheitslokomotiven gebaut (2 % des Gesamtbestandes von rund 25.000 Lokomotiven), 1934 waren es 1.000 Einheitslokomotiven (4 % des Gesamtbestandes) und 1938 existierten 1.500 Einheitslokomotiven (6 % des Gesamtbestandes).

Bis zum Ende der 1930er Jahre dominierten die übernommenen und nachbeschafften Baureihen der Länderbahnen, insbesondere die preußischen Baureihen.

Kriegslokomotive der Baureihe 52

Erst ab 1939 zogen die Beschaffungsmengen deutlich an. Mit dem Produktionsprogramm für vereinfacht konstruierte Güterzuglokomotiven, das in den Bau der Kriegslokomotiven überleitete, wurden Lokomotiven für eine Achslast von 15t in nennenswerten Stückzahlen gebaut – nun aber aufgrund einer anderen Zielsetzung zur Unterstützung der Kriegsführung. Bis zum Jahr 1945 stieg die Gesamtzahl der Einheits- und Kriegslokomotiven auf rd. 14.500 an (33 % des Gesamtbestandes).


Dieser Tatbestand steht im krassen Widerspruch zur Selbstdarstellung der Deutschen Reichsbahn, die durch Eisenbahnausstellungen, Rekordfahrten, die Einführung des SVT-Netzes und stolze Bildberichte den Eindruck eines modernen Eisenbahnunternehmen vermitteln wollte. Tatsächlich waren die niedrigen Beschaffungszahlen dafür verantwortlich, dass das mittlere Alter des Lokomotivbestandes in den Jahren 1925 bis 1938 immer weiter zunahm.

Baugrundsätze der Einheitslokomotiven

Vielfach wurden für die früheren Dampflokomotiven genietete Blechrahmen als Träger für Fahrgestell und Maschine verwendet. Aus Festigkeitsgründen musste dieser Rahmen eine gewisse Bauhöhe haben. Für die gestiegenen Anforderungen an die Leistung der neuen Maschinen wurden jedoch größere Kessel erforderlich, für die der hochbordige Blechrahmen nicht genügend Platz bot. Daher erhielten die neuen Einheitslokomotiven einen niedrigeren und massiveren Barrenrahmen. Die geforderte höhere Leistung erforderte eine größere Kessel-Heizfläche, die durch Verlängerung des Langkessels erreicht wurde.

Durch Verwendung einzelner Bauteile oder Baugruppen, wie z. B. Kessel, Laufachs-Drehgestelle u. a. für möglichst viele Typen, ließen sich beim Bau, in der Ausbesserung und im Ersatzteillager erhebliche Ersparnisse erzielen.

Rein äußerlich sind daher die deutschen Einheits-Dampflokomotiven durch den Barrenrahmen, den langen großen Kessel und einen entsprechend niedrigen Schornstein sowie dem untereinander einheitlichen Erscheinungsbild von Baugruppen wie Drehgestellen, Führerhäusern und zugehörigen Schlepptendern sowie den typischen, großflächigen „Wagner“-Windleitblechen und später den kleineren und eleganteren „Witte“-Windleitblechen vorn am Schornstein gekennzeichnet.

Bei der Neukonstruktion wurden zahlreiche Optimierungen und Verbesserungen durchgeführt. So wurden beim Kessel die Heizflächen und Rohrquerschnitte sorgfältiger aufeinander abgestimmt für eine optimale Nutzung der Wärmeerzeugung. Gleichzeitig wurde auch die Rauchgasführung für einen geringstmöglichen Saugzug durch das Bündel der Überhitzerrohre optimiert. Das niedrig liegende, weite Blasrohr in der vergrößerten Rauchkammer am vorderen Ende des Kessels sind dabei die weniger offensichtlichen Kennzeichen der Einheitslokomotiven.

Typen-Diversifikation

Man bemühte sich, im Betrieb mit möglichst wenig Lokomotivgattungen auszukommen und den zulässigen Achsdruck, von der Art des Oberbaues bestimmt, leistungsmäßig voll auszunutzen. Die Reihenfolge beim Bau der Einheitslokomotive richtete sich nach den Bedürfnissen des Betriebes und dem Alter der zu ersetzenden Länderbauarten.

Schnellzug- und Personenzugloks

So entstand nach 1925 zuerst die zweizylindrige Schnellzuglokomotive der Baureihe 01 (Leistung etwa 2.200 PS, Achsfolge 2’C1’). Sie sollte die Baureihe 17 ablösen, die überwiegend aus preußischen („S10“), sächsischen („XII H“) und bayerischen („S 3/5“) Maschinen des vierzylindrigen Typs 2`C h4v (siehe Achsfolge) bestand. Diese waren mit Leistungen um 1500 PS und Höchstgeschwindigkeiten um 110 km/h den Betriebsansprüchen nicht mehr ausreichend gewachsen.

Mit der Baureihe 02 wurde der Versuch unternommen, eine Einheitslokomotive mit 4-Zylinder-Verbunddampfmaschine aufzulegen. Positive Vorerfahrungen gab es bereits mit zahlreichen Maschinen der Länderbahnen, die in den Reichsbahn-Baureihen 17 (2´C h4v), 18.3 und 18.4-5 (2’C1’ h4v) sowie 19 (1´D1´ h4v) eingeordnet waren. Trotz der höheren Leistung und des geringeren Brennstoffverbrauchs bei höheren Geschwindigkeiten wurde der höhere Wartungsaufwand zum Anlass genommen, die Baureihe 02 nicht in Serie zu bauen. Die zehn Schnellzuglokomotive wurden später in Zweizylindermaschinen umgebaut.

Nach 1930 folgte mit der Baureihe 03 eine Lokomotive für leichtere Schnellzüge für Strecken mit geringer belastbaren Schienen (Achsdruck 18 t, Leistung ca. 2000 PS). Mit ihr wurden die ersten Vorversuche für schnellfahrende Lokomotiven ausgeführt, wobei sich die Laufeigenschaften bei 140 km/h für eine 2-Zylinder-Lokomotive noch als gut herausstellten.

Ebenfalls in Einheitsbauweise, jedoch nur mit einer Stückzahl von drei Exemplaren, entstanden 1935 mit der Schnellfahrlokomotive der Baureihe 05 weiterführende Schnellfahrlokomotiven. Die Baureihe 05 war regulär für eine Höchstgeschwindigkeit von 175 km/h zugelassen und stellte mit 200,4 km/h den Geschwindigkeitsweltrekord für Dampflokomotiven auf. Dieser Rekord wurde später nur noch von der englischen „Mallard“, einer Lokomotive der LNER-Klasse A4 offiziell überboten, wobei Kritik dahingehend geäußert wird, dass dies auf einer Gefällestrecke geschah und die Lok die Rekordfahrt nicht ohne Schaden überstand.

Die noch größere Lokomotive der Baureihe 06 mit der Achsfolge 2'D2' und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h wurde nur in zwei Exemplaren gebaut, da diese Baureihe hinsichtlich des Laufverhaltens und der Kesseleigenschaften nicht überzeugte.

1937 wurden in den Baureihen 01 und 03 Varianten mit drei Zylindern als Baureihe 01.10 und Baureihe 03.10 entwickelt. Der dritte Zylinder befand sich mittig zwischen den äußeren Zylindern und griff mit seiner Treibstange auf die gekröpfte erste Treibradachse zu. Dies erlaubte mit der Versetzung der seitlichen und mittleren Kurbelpunkte am Radumfang einen ruhigeren Lauf und die erhöhte Zylinderhub-Abfolge pro Radumdrehung ein höheres Anzugsvermögen, die den Anforderungen des Schnellverkehrs entgegenkamen. Bei Auslieferung waren diese Maschinen mit einer Stromlinienverkleidung ausgerüstet. Diese wurde wenig später aus Wartungsgründen zunächst im Bereich des Triebwerks und nach Kriegsende komplett entfernt, zumal der durch die Verkleidung erhoffte Zugkraftvorteil im Geschwindigkeitsbereich bis 140 km/h geringer als erwartet ausfiel.

Für den Nebenbahnbetrieb wurde im Jahre 1926 die 1’ C h2-Personenzuglokomotive Baureihe 24 entwickelt (Achsdruck 15 t, Leistung Ni ~ 920 PS, Spitzname Steppenpferd, was auf die Einsätze in Ostpreußen zielte). Als Lokomotive mit Schlepptender war sie für längere Zugläufe und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auch für leichte Eilzüge vorgesehen. Von dieser Lokomotive wurde als Tenderlokomotiv-Variante die 1’C1’ h2- Baureihe 64 für kürzere Streckenfahrten im Pendelverkehr gebaut. Als Personenzug-Tenderlokomotive für kurze Hauptstrecken mit zahlreichen Wendepunkten (Kopfbahnhöfen) wurde die 2’C2’ h2-Lokomotive Baureihe 62 gebaut (Höchstgeschwindigkeit 100 km/h).

Güterzug- und Rangierloks

Da man für die typischen Güterzuglokomotiven der Länderbahnen, z. B. pr. G 8.3 und G 8.2 in absehbarer Zeit Ergänzungen und Ersatz benötigen würde, wurden auch hier Einheitsloks beschafft. Als Güterzuglokomotiven entstanden nach 1925 zuerst die zweizylindrige 1’E-Lokomotiven der Baureihe 43 und die dreizylindrige Baureihe 44 mit jeweils 20 t Achsdruck. Im Rahmen der angestrebten Vereinheitlichung waren viele Bauteile (z. B. der Kessel) weitgehend identisch mit denen der Baureihe 01. Als Tenderlok-Variante davon wurde 1932 die 1’E1’ h3- Baureihe 85 gebaut. 1928 kamen die leichteren 1’ D 1’ h2-Tenderlokomotiven Baureihe 86 (Achsdruck 15 t) und 1' C 1' h2-Tenderlokomotiven der Baureihe 64 (viele Teile baugleich mit der Baureihe 24) für den Personen- und Güterverkehr auf Nebenbahnen hinzu. Die 1’D1’ h2-Güterzuglokomotive Baureihe 41 (viele Bauteile identisch mit denen der Baureihe 03) war für schnelle Güterzüge, z. B. für den Fisch- und Obsttransport, bestimmt. Mit 1600 mm Raddurchmesser erreichte sie eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Damit war sie schon im Bereich des leichten Schnellzugdienstes, wo sie aushilfsweise und z.B. auf den Strecken des Thüringer Waldes (z.B. nach Meiningen von Arnstadt und Eisenach) oft eingesetzt wurde. Weitere Maschinen in Einheitsbauweise, jedoch mit geringer Stückzahl, entstanden z. B. ab 1936 mit der schweren und besonders leistungsfähigen 1'E1'-Güterzuglokomotive der Baureihe 45. Zur Leistungssteigerung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit wurde unter anderem bei der Baureihe 45 mit einer Erhöhung des Kesseldrucks auf 20 Bar experimentiert. Die verwendeten Stahlkessel bzw. die verwendete Stahlsorte waren dem erhöhten Druck auf Dauer jedoch nicht gewachsen, so dass dieser zunächst auf die üblichen 16 bar reduziert werden musste. Die Kessel wurden später z. T. komplett ausgetauscht.

Für den Rangierdienst entstanden 1926 die C h2-Lokomotive Baureihe 80 und die D h2-Lokomotive Baureihe 81 (Leistung 860 PS).

Für den Hamburger Hafenbetrieb mit seinen engen Krümmungen wurde die fünffach gekuppelte Baureihe 87 mit zwei Luttermöller-Zahnrad-Endachsen konstruiert. Die 16 Lokomotiven dieser Bauart wurden jedoch bereits 1954 wieder ausgemustert, weil sie bei höheren Geschwindigkeiten zum Heißlaufen neigten und daher nur im Rangierdienst eingesetzt werden konnten. Als Ersatz wurde die Lokomotive Baureihe 82 (Neubaudampflokomotive) mit Beugniot-Lenkgestellen verwendet.

Schmalspurloks

Die Baugrundsätze der Einheitslokomotiven sollten auch für neugebaute Schmalspurlokomotiven gelten, um die Kosten für Wartung und Instandsetzung zu reduzieren.

Zunächst wurden von 1928 bis 1933 32 Lokomotiven der Baureihe 99.73–76 für die sächsischen Schmalspurstrecken mit einer Spurweite von 750 mm gebaut. 1929 wurde für die preußischen, bayrischen, badischen und württembergischen Schmalspurbahnen mit 1000 mm Spurweite die Baureihe 99.22 entwickelt. Es wurden jedoch nur drei Exemplare gebaut, welche u. a. mit dem Kessel der Baureihe 81 ausgerüstet waren. 1932 entstand mit der Baureihe 99.32 für 900 mm Spurweite die letzte Schmalspureinheitslokomotive. Sie wurde in drei Exemplaren für die Bäderbahn Bad Doberan–Kühlungsborn gebaut.

Literatur

  • Alfred B. Gottwaldt: Geschichte der deutschen Einheits-Lokomotiven. Franckh, Stuttgart 1978, ISBN 3-440-07941-4
  • Alfred B. Gottwaldt: Deutsche Eisenbahnen im Zweiten Weltkrieg Franckh, Stuttgart 1983, ISBN 3-440-05161-7
  • Manfred Weisbrod, Hans Müller, Wolfgang Petznick: Dampflokarchiv, Band 1–4. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen Berlin 1976–1981

Weblinks


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