Einschätzungsprärogative

Einschätzungsprärogative

Als Einschätzungsprärogative wird das Vorrecht (Prärogative) des Gesetzgebers bezeichnet, Gesetze entsprechend der eigenen Einschätzung im Hinblick auf tatsächliche Gegebenheiten zu fassen. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist insoweit nicht durch Gerichte, auch nicht durch das Bundesverfassungsgericht, nachprüfbar. Die Einschätzungsprärogative folgt somit aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.

In Deutschland gilt die Einschätzungsprärogative nicht, soweit die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, also zwischen zwei Gesetzgebern, betroffen ist. Hier ist die vom Bundesgesetzgeber getroffene Abwägung in vollem Umfang durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbar.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Allgemeines Willkürverbot — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • BTW 2005 — …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestagswahlkampf 2005 — …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichbehandlungsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichheitsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichheitsrecht — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichheitsrechte — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Ius respicit aequitatem — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Neue Formel — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsgleichheit — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”