- Einsegnungsgottesdienst
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Ein Einsegnungsgottesdienst ist eine spezielle Form des christlichen gottesdienstlichen Segnens in evangelischen Kirchen, bei dem der Segen Gottes einem Menschen persönlich unter Handauflegung zugesprochen wird.
Formen
- Der Konfirmationsgottesdienst wird auch Einsegnungsgottesdienst genannt, weil - neben dem Bekenntnis der Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie dem Gebet für sie - die Segnung im Mittelpunkt steht.
- Im Unterschied zum landeskirchlichen Verständnis ist in der Evangelisch-methodistischen Kirche der Einsegnungsgottesdienst ein Festgottesdienst zum Abschluss des kirchlichen Unterrichtes, bei dem keine Glaubensaussage der Jugendlichen, nicht einmal die vorangegangene Taufe erwartet wird. Die „Konfirmation“ (Festmachung) geschieht dort mit einem Glaubensbekenntnis in der "Gliederaufnahme".
- In den Evangelische Täufergemeinden[1] versteht man unter dem Begriff Einsegnungsgottesdienst die Segnung eines Kleinkindes (anstelle der Taufe). Die Taufe wird erst auf persönlichen Wunsch eines Betreffenden, nach dessen bewusster Entscheidung für Gott und Jesus vollzogen.
- Die Einführung in einen (hauptamtlichen) Dienst einer Kirche kann mit einem Einsegnungsgottesdienst verbunden werden. Dies geschieht im besonderen bei Diakonen, aber auch bei Katecheten, Kirchenmusikern und anderen ähnlichen Berufen. Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen der jeweiligen Kirche.
- Die Aufnahme in die lebenslange Dienst- und Lebensgemeinschaft einer Diakonissen- oder Diakonengemeinschaft, verbunden mit einem entsprechenden Versprechen der oder des Einzusegnenden.
Literatur
- Handbuch der Liturgik. Liturgiewissenschaft in Theologie und Praxis der Kirche. Göttingen 1995, ISBN 3-374-01524-7
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