- Handauflegung
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In vielen Religionen ist die Handauflegung eine symbolische Geste der Übertragung von Segen, Kräften oder Vollmacht.
Inhaltsverzeichnis
Hebräische Bibel und Judentum
Segenshandlungen wurden bereits im Alten Testament (Tanach) durch eine Handauflegung begleitet. Zu den wohl bekanntesten Handauflegungen gehört die Segnung von Ephraim und Manasse, die vom Stammvater Jakob (Beiname: Israel) vollzogen wurde. Sie findet sich beschrieben in 1. Mose, Kapitel 48,13ff LUT:
„13 Dann nahm sie Josef beide, Ephraim an seine rechte Hand gegenüber Israels linker Hand und Manasse an seine linke Hand gegenüber Israels rechter Hand, und brachte sie zu ihm. 14 Aber Israel streckte seine rechte Hand aus und legte sie auf Ephraims, des Jüngeren, Haupt und seine linke auf Manasses Haupt und kreuzte seine Arme, obwohl Manasse der Erstgeborene war. 15 Und er segnete Josef und sprach: Der Gott, vor dem meine Väter Abraham und Isaak gewandelt sind, der Gott, der mein Hirte gewesen ist mein Leben lang bis auf diesen Tag, 16 der Engel, der mich erlöst hat von allem Übel, der segne die Knaben, daß durch sie mein und meiner Väter Abraham und Isaak Name fortlebe, daß sie wachsen und viel werden auf Erden.“
Auch zur Übetragung von Sünden auf ein Opfertier (3. Mose 4,22ff ELB).
„22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen irgendetwas von alledem, was der HERR, sein Gott, zu tun verboten hat, und wird schuldig, 23 und seine Sünde, mit der er gesündigt hat, wird ihm zu Bewusstsein gebracht, dann soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männchen ohne Fehler. 24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Ziegenbockes legen und ihn schlachten an dem Ort, wo man das Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: ein Sündopfer ist es.“
Diese Identifikation wird sehr deutlich in 3. Mose 4 EU gezeigt, wo die Gebote bezüglich des Sündopfers festgehalten sind und fünfmal die Handauflegung erwähnt wird (V. 4. 15: 24. 29 u. 33). Das Prinzip der Übertragung von Sünden tritt sehr augenscheinlich in 3. Mose 16,21 EU zutage. Der Hohepriester hatte dem Bock die Hände aufzulegen und die Missetat des Volkes Israel zu bekennen. Wieder fand in gewissem Sinne eine Übertragung statt.
Ein solches Opfertier konnte erst dann stellvertretend geschlachtet werden, wenn der Sünder sich mit ihm eins gemacht hatte.
Neues Testament
Auch Jesus praktizierte nach den Erzählungen des Neuen Testaments häufig die Handauflegung. Ein Beispiel unter vielen ist die Kindersegnung in Matthäus 19,13ff LUT:
„13 Da wurden Kinder zu ihm gebracht, damit er die Hände auf sie legte und betete. Die Jünger aber fuhren sie an. 14 Aber Jesus sprach: Lasset die Kinder und wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen; denn solchen gehört das Himmelreich. 15 Und er legte die Hände auf sie und zog von dort weiter.“
Auch die von Jesus vollzogenen Krankenheilungen waren häufig vom Auflegen der Hände begleitet (Lk 4,40 LUT).
„Und als die Sonne untergegangen war, brachten alle ihre Kranken mit mancherlei Leiden zu ihm. Und er legte die Hände auf einen jeden und machte sie gesund.“
Die Apostelgeschichte berichtet von Handauflegungen im Zusammenhang von Ordination, Empfang des Heiligen Geistes und Krankenheilung.
- Ordination: ... sie wählten Stephanus, einen Mann voll Glaubens und heiligen Geistes, und Philippus und Prochorus und Nikanor und Timon und Parmenas und Nikolaus, den Judengenossen aus Antiochia. Diese Männer stellten sie vor die Apostel; die beteten und legten die Hände auf sie. Und das Wort Gottes breitete sich aus, und die Zahl der Jünger wurde sehr groß in Jerusalem. (Apostelgeschichte 6,5ff LUT)
- Geistempfang: Als diese hinabgekommen waren, beteten sie für sie, damit sie den Heiligen Geist empfangen möchten; denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist. (Apostelgeschichte 8,15ff ELB)
- Krankenheilung: In dieser Gegend hatte der angesehenste Mann der Insel, mit Namen Publius, Landgüter; der nahm uns auf und beherbergte uns drei Tage lang freundlich. Es geschah aber, daß der Vater des Publius am Fieber und an der Ruhr darnieder lag. Zu dem ging Paulus hinein und betete und legte die Hände auf ihn und machte ihn gesund. Als das geschehen war, kamen auch die andern Kranken der Insel herbei und ließen sich gesund machen. Und sie erwiesen uns große Ehre; und als wir abfuhren, gaben sie uns mit, was wir nötig hatten. (Apostelgeschichte 28,7ff LUT)
Auch die so genannten Gnadengaben können laut 1. Timotheus 4,14 EU und 2. Timotheus 1,6 EU durch das Auflegen der Hände erweckt (frei gesetzt) werden. Der Apostel Paulus mahnt hier Timotheus, die ihm durch Handauflegung erweckten Gnadengaben nicht zu vernachlässigen.
In 1. Timotheus 5,22 EU warnt Paulus seinen jungen Mitarbeiter, einem Menschen vorschnell die Hände aufzulegen, um ihn von seinen Sünden frei zu sprechen, denn so mache er sich mitschuldig. Paulus will Timotheus somit vor dem falschen Gebrauch dieser Gabe schützen.
Nach den biblischen Berichten über das Handauflegen sind es also vor allem fünf Bereiche, in denen dieser Ritus zur Anwendung kommt:
- Vermittlung von Segen
- Heilung von Krankheiten und Gebrechen
- Empfang des Heiligen Geistes
- Weihe zum Dienst für Gott (Ordination)
- Vermittlung besonderer Gnadengaben.
Kirchliche Praxis
Römisch-katholische und orthodoxe Kirche
Die römisch-katholische und die orthodoxen Kirchen sowie die ihnen nahe stehenden Kirchengemeinschaften (Altkatholiken, Anglikaner etc.) praktizieren die Handauflegung im Zusammenhang der Spendung verschiedener Sakramente, so zum Beispiel der Taufe, der Firmung und der Priesterweihe. Auch in anderen Zusammenhängen (Gebet für Kranke, Krankensalbung und Exorzismus) wird hier unter Handauflegung gebetet.
Evangelische Landeskirchen
Lutherische Kirchen
Ähnlich verhält es sich in den Kirchen, die dem Luthertum zugeordnet werden. Dort findet Handauflegung bei der Taufe, bei der Konfirmation, bei der Trauung und bei der Ordination statt. Auch Kranken und Sterbenden kann in der Seelsorge die Hand zum Abschiedssegen aufgelegt werden.
Reformierte Kirche
Reformierte Kirchen verhalten sich, was das Auflegen der Hände angeht, äußerst zurückhaltend.
Diakone
Bei Diakonen und Diakonissen gibt es eigens Einsegnungsgottesdienste, in denen die segnende Handauflegung im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird der Ritus des Handauflegens bei den Sakramenten Taufe und Beichte verwandt. Ebenso ist die Handauflegung bei der Weihe zum Pfarrer, der Konfirmation, der Trauung oder der Krankensalbung vorgeschrieben. Bei speziellen Segungsgottesdiensten oder in der Seelsorge wird der aaronitische Segen jedem einzelnen unter Handauflegung zugesprochen.
Evangelische Freikirchen
Allgemein
In den Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden und Freien evangelischen Gemeinden werden insbesondere Kinder, Täuflinge und Kranke unter Handauflegung gesegnet. Auch bei der Einführung von Ältesten, Pastoren und anderer Mitarbeiter der Gemeinde (zum Beispiel Jugendleiter, Sonntagschulleiter, Hauskreisverantwortliche) wird häufig die Handauflegung praktiziert.
Evangelisch-methodistische Kirche
Die Evangelisch-methodistische Kirche kennt statt der Konfirmation den Einsegnungsgottesdienst, bei dem den Jugendlichen ebenfalls die Hände aufgelegt werden. Die Ordination ihrer Geistlichen (Pastoren) geschieht ebenfalls unter Handauflegung mehrerer Amtsträger (z.B. durch den Bischof und durch den Superintendent).
Anthropologische Grundlagen
Grundsätzlich wurde im 20. Jahrhundert von Anthropologen, Ethnologen, Sozialpsychologen und Soziologen gesehen, dass auch die Handauflegung integrativer Bestandteil vieler Initiationsriten und Übergangsriten in den verschiedensten Religionen ist. Arnold van Gennep war einer der Pioniere auf diesem Gebiet.
Siehe auch
- Einsegnungsgottesdienst, Taufe, Firmung, Konfirmation,Trauung
- Kindersegnung, Ordination, Krankensalbung
- Seelsorge
- Thaumaturgie (das Vermögen, Wunder zu vollbringen)
- Handauflegen (therapeutisch-medizinische Praktik)
Literatur
- Anthony T. Hanson, Friedemann Merkel: Art. Handauflegung I. Altes Testament/Judentum/Neues Testament/Religionsgeschichtlich II. Kirchengeschichtlich/Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 14 (1985), S. 415-428, De Gruyter, Berlin 1976–2004. ISBN 3-11-002218-4 / ISBN 3-11-013898-0 / ISBN 3-11-016295-4; Studienausgabe: ISBN 3-11-013898-0 / ISBN 3-11-016295-4
- Johannes Behm: Die Handauflegung im Urchristentum: Nach Verwendung, Herkunft und Bedeutung. In religionsgeschichtlichem Zusammenhang untersucht. Deichert, Leipzig 1911 (2. unveränderte Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1968)
- Nikolaus Adler: Taufe und Handauflegung. Eine exegetisch-theologische Untersuchung von Apg. 8, 14 - 17. Neutestamentliche Abhandlungen 19,3. Aschendorff, Münster 1951
- Dominik Leupold-Kirschneck: Das Handauflegen. Eine ärztliche Urgebärde in Geschichte und Gegenwart. Basler Veröffentlichungen zur Geschichte der Medizin und der Biologie 33. Schwabe, Basel u.a. 1981 ISBN 3-7965-0777-8
- Martina Bühring: Heiler und Heilen. Eine Studie über Handauflegen und Besprechen in Berlin. Krankheit und Kultur 6. Reimer, Berlin u.a. 1993 ISBN 3-496-00421-5
- Jean Sayre-Adams, Steve Wright: Therapeutische Berührung in Theorie und Praxis. Ullstein Mosby, Berlin u.a. 1997 ISBN 3-86126-615-6
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