- Agrarmarkt Austria
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Der Agrarmarkt Austria (AMA) ist eine Institution in Österreich, die für die Landwirtschaft von größter Bedeutung ist. Das Gründungsjahr ist 1993. Die AgrarMarkt Austria ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die mit einem eigenen Rechtsakt, dem AMA-Gesetz 1992, geschaffen wurde.
Die wichtigsten Aufgaben der AMA sind:
- Vollziehung der Marktordnung
- Milchquotenverwaltung
- Lizenzverwaltung
- Marktinterventionen
- Abwicklung der Leistungsentgelte und Förderprogramme
- Zentrale Markt- und Preisberichterstattung
- Rinderkennzeichnung
Sie ist auch mit der Abwicklung der wichtigen Ausgleichszahlungen für Österreichs Bauern betraut. So wickelt die AMA neben den meisten Marktordnungsprämien auch die Zahlungen aus dem Umweltprogramm ÖPUL oder die Ausgleichszulage für Bauern in Berg- und anderen Benachteiligten Gebieten ab. Die AMA ist die EU-anerkannte Zahlstelle in Österreich, die diese Zahlungen durchführen darf. Zahlstellenleiter ist der Vorstandsvorsitzende der AgrarMarkt Austria, Dipl.-Ing. Günter Griesmayr
Die Organe der AgrarMarkt Austria:
- Verwaltungsrat (Vorsitzender Präs. ÖkR Franz-Stefan Hautzinger)
- Vorstand (Vorsitzender Dpl.-Ing. Günter Griesmayr)
- Kontrollausschuss (Vorsitzender Dr. Otto Farny)
An die AMA Marketing GesmbH. übertragene Aufgaben:
- Agrarmarketing
- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung
Die AMA ist ebenso vom Gesetz zur Förderung des Agrarmarketings verpflichtet. Sie kommt dieser Aufgabe mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, einer Tochterfirma der AMA, nach. Die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. ist für verschiedene Qualitätssicherungsprogramme zuständig, wobei verschiedene Symbole als Kennzeichnung vergeben werden.
Das AMA-Gütesiegel ist ein Herkunfts- und Qualitätszeichen, das dem Konsumenten Sicherheit gibt, dass das Lebensmittel höhere Qualität und nachvollziehbare Herkunft bietet sowie unabhängig kontrolliert ist.
Das AMA-Biozeichen dürfen nur biologisch erzeugte Lebensmittel tragen.
Das Symbol bos ist ein Erkennungszeichen für Rindfleisch, das eine lückenlose Nachvollziehbarkeit von der Geburt bis zum Teller sicherstellt.
Weblinks
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- Vollziehung der Marktordnung
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