Einzelwagenverkehr

Einzelwagenverkehr

Einzelwagenverkehr oder Wagenladungsverkehr ist der Transport einzelner Güterwagen durch die Eisenbahn, bei dem Wagen mit verschiedenen Versendern und Empfängern in einem Zug zusammengefasst werden.

Zu unterscheiden ist der Einzelwagenverkehr vom Ganzzugverkehr, bei dem ein fest zusammengestellter Zug von einem Punkt zum anderen verkehrt. Im Kombinierten Verkehr befördern Ganzzüge Ladeeinheiten mit verschiedenen Versendern und Empfängern, die teilweise sogar von Zug zu Zug umgeladen werden, allerdings werden dazu die Züge selbst nicht aufgelöst; auch hierbei handelt es sich also nicht um Einzelwagenverkehr.

Ablauf

Die einzelnen Wagen werden von meistens kleineren Lokomotiven für den Strecken- und Rangierdienst aus den Gleisanschlüssen der Versender beziehungsweise an von den Versendern genutzten Freiladegleisen abgeholt. Meist werden dabei mehrere Abholungen in einer sogenannten Bedienfahrt miteinander und gegebenenfalls auch mit Zustellungen verbunden.

An einem zentralen Knotenpunkt, meist einem Rangierbahnhof, werden die eingehenden Bedienfahrten zerlegt und nach Zielen zu neuen Güterzügen zusammengefasst. Größere Züge zu anderen Knotenpunkten werden dabei mit schweren Streckenlokomotiven bespannt.

Nach Durchlaufen eines oder mehrerer Knotenpunkte wird der Einzelwagen am Ende wieder durch eine Bedienfahrt dem Empfänger zugestellt. Oft findet dabei gleich die Abholung eines oder mehrerer weiterer Wagen statt.

Laufweg und sonstige Daten eines Wagens waren früher in Papierdokumenten, die gesichert außen am Wagen befestigt waren, festgehalten. Heute geht man dazu über, die Wagen in rechnergestützten Informationssystemen zu verwalten, wozu sie durch Wagennummern, mehr und mehr auch durch Transponder, identifiziert werden. Viele Wagen sind mittlerweile auch mit GPS-Geräten ausgestattet, die es den am Transport Beteiligten erlauben, ihren Lauf in Echtzeit zu verfolgen.

Beteiligte

Am Einzelwagenverkehr sind oft erheblich mehr verschiedene Parteien beteiligt als beim Ganzzugverkehr. Ladegleis, Anschlussbahn, überregionales Gleisnetz und Knotenbahnhöfe gehören nicht notwendigerweise denselben Infrastrukturunternehmen, und oft werden Bedienfahrten und die Streckenfahrten zwischen den Knoten nicht von denselben Verkehrsunternehmen erledigt. Die Wagen können dem Versender, dem Empfänger, einem der beteiligten Eisenbahnunternehmen oder einem Wagenvermieter gehören.


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