Eisenbahnen des Bundes

Eisenbahnen des Bundes

Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im mehrheitlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ist im Artikel 87 e des Grundgesetzes geregelt.

Diese Eisenbahnen sind demnach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitlich im Eigentum des Bundes verbleiben. Dem Bund obliegt es zu gewährleisten, dass hierbei und auch durch die angebotenen Verkehre dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung getragen wird. Ausdrücklich hiervon ausgenommen sind die Verkehre im Schienenpersonennahverkehr, der in der Verantwortung der Länder liegt.

Alle Eisenbahnen des Bundes gehören gegenwärtig zum Konzern Deutsche Bahn. Die geforderte bundeseigene Verwaltung wird durch das Eisenbahnbundesamt wahrgenommen. Eisenbahnen des Bundes müssen im Allgemeinen höheren Standard an ihre Neu- und Umbauten anlegen als nichtbundeseigene Eisenbahnen.


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