- Elektroberuf
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Nach der von den Fachverbänden, von den Organisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften und vom Bundesinstitut für Berufsbildung im Verbund mit dem Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) und erstellten Ausbildungsordnung bzw. der Neuordnung der Elektroberufe gibt es folgende mit der Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl S. 1144) anerkannte Industrielle Elektroberufe:
- Elektroanlagenmonteur/-in
- Elektroniker/Elektronikerin
- Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik
- Elektroniker/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme
- Elektroniker/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme
- Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen- und Antriebstechnik
- Systeminformatiker/Systeminformatikerin
Diese Berufsbilder lösen die bisherigen Elektroberufe nach der 1987 erlassenen Ausbildungsordnung ab. Dies geschieht in Anpassung an die seit 1987 stark veränderten Anforderungen der Elektroindustrie an die Berufsausbildung.
Industrielle Elektroberufe nach der Verordnung von 1987 waren:
- Elektromaschinenmonteur/in
- Energieelektroniker/in
- Prozessleitelektroniker/in
- Industrieelektroniker (mit 2 Spezialisierungsbereichen)
- Kommunikationselektroniker/in (mit 2 Spezialisierungsbereichen)
- Fluggeräteelektroniker/in
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