Elektronischer Personalausweis

Elektronischer Personalausweis
Derzeitig in Deutschland ausgegebener Personalausweis (Vorderseite)

Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen (§ 1 PAuswG). Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben (→ Passbild).

Beantragung und Gültigkeit

Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden. Hierzu wird die Geburtsurkunde beziehungsweise der bisherige Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass benötigt.

Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre § 2 PAuswG, danach zehn Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8 Euro, bei Namensänderung 13 Euro. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat.

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt, seine Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Die Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis werden durch das Landespersonalausweisgesetz geregelt und können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen.

Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises erstreckt sich auf alle Länder der Europäischen Union. Weiterhin wird er in Andorra, Bosnien und Herzegowina,[1] Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Mazedonien,[2] Montenegro (bis zu 30 Tage),[3] Norwegen, San Marino, der Schweiz, der Türkei (bis zu 90 Tage),[4] der Vatikanstadt, Ägypten (im Rahmen einer Pauschalreise, ein Lichtbild ist mitzunehmen, das für eine Begleitkarte benötigt wird), Tunesien (ebenfalls im Rahmen einer Pauschalreise auf dem Luftweg)[5] als Reisedokument anerkannt. Im Gegensatz hierzu verlangen die meisten Staaten außerhalb der EU einen Reisepass und teilweise zusätzlich ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.

Eigentum

Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.[6] Jegliche nichtamtliche Veränderung ist strafbar.[7]

Ungültige Personalausweise können von der Polizei beschlagnahmt werden.[8]

Funktionen des Personalausweises

Der Personalausweis dient der Identifikation und dem Nachweis einer natürlichen Person.

Wahrnehmung von Bürgerrechten und -pflichten

Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig, beispielsweise für die Wahrnehmung des Wahlrechts: Die Wahlvorstände sind verpflichtet, sich der Identität des Wahlwilligen durch Vorlage eines Ausweises oder Passes zu vergewissern, wenn der Wahlwillige nicht persönlich bekannt ist. Eine Nicht-Vorlage kann zur Zurückweisung des Wahlgesuches führen.

Feststellung der Person

Insbesondere im privaten Rechtsverkehr, d. h. bei Abschluss von Kauf- oder sonstigen Verträgen, wollen beide Vertragsparteien Gewissheit haben, dass der jeweilige Vertragspartner tatsächlich existiert und der Vertrag nicht unter falschem Namen geschlossen wurde. Der Nachweis erfolgt dabei häufig durch die Vorlage des Personalausweises. Damit dient der Personalausweis auch der Erleichterung und Beschleunigung des privaten Rechtsverkehrs. Gleichzeitig gilt er als Altersnachweis.

Darüber hinaus muss bei manchen Rechtsgeschäften im Privatverkehr aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Identität der Person festgestellt werden, besonders bei notariellen Verträgen, aber beispielsweise auch zur Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank. Ohne die Vorlage eines Personalausweises oder eines vergleichbaren amtlichen Personaldokumentes darf die Bank kein Konto eröffnen.

Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit

Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.[9]

Nachweis der Wohnadresse

Beispiel einer Meldebestätigung

In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert. Bei einer Änderung des Wohnsitzes wird kein neuer Personalausweis beantragt. Stattdessen wird rückseitig ein Aufkleber im oberen Bereich (das Feld wird durch vier kleine Winkel begrenzt) mit der neuen Adresse von der zuständigen Meldestelle aufgeklebt, wobei dieser Aufkleber gesiegelt und von einigen Meldestellen (nicht von allen) mit einer selbstklebenden transparenten Folie überklebt wird. Manche Personalausweisbehörden versehen diesen mit dem Tagesdatum. Durch dieses Aufkleberverfahren werden bei häufigen Adressänderungen die Kosten für den Bürger reduziert, weil nicht jeweils ein neuer Personalausweis beantragt werden muss. Benötigt ein Bürger, der ausschließlich einen Reisepass besitzt, einen Nachweis über seine Wohnadresse, stellen die Meldestellen auf Anfrage eine Meldebestätigung aus. Dasselbe gilt für den Nachweis eines Zweitwohnsitzes, der nicht im Personalausweis hinterlegt wird.

Passersatz

Der Personalausweis ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.[10]

Informationen auf dem Personalausweis

Welche Angaben der Personalausweis enthalten muss und enthalten darf, bestimmen § 1 Abs. 2 bis 5 PAuswG. Dabei regeln Abs. 2 die Angaben in Klarschrift, Abs. 3 die Vorgaben für die maschinenlesbare Zone und Abs. 4 und 5 die fakultativen biometrischen Daten. Abs. 5 Satz 2 regelt, dass (anders als bei der elektronischen Gesundheitskarte) keine zentrale Datei der biometrischen Daten angelegt werden darf.

Vorderseite

Rückseite

  • Wohnanschrift (Hauptwohnsitz)
  • (Körper-) Größe
  • Augenfarbe
  • Ordens- oder Künstlername (nur bei Personalausweisen, die bis zum 31. Oktober 2007 ausgestellt wurden)[11]
  • Ausstellende Behörde
  • Ausstellungsdatum
  • Name und Vorname entsprechend der ersten Zeile der maschinenlesbaren Datenzone der Vorderseite

Sicherheitsmerkmale

Der Personalausweis weist vielfältige Sicherheitsmerkmale auf.[12]

Seit November 2001 sind neue, unter dem geschützten Sammelbegriff „Identigram“[13] zusammengefasste zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf der Vorderseite des Personalausweises eingearbeitet: Das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone sind zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt. Im untersten Viertel des Lichtbildbereiches ist seit einiger Zeit bei Ansicht unter flachem Betrachtungswinkel ein zusätzliches, als „kreisrunder roter Punkt“ wahrnehmbares Merkmal zu erkennen (ø ca. 5 mm). Rechts auf der Karte – über dem gedruckten Lichtbild und dem Bundesadler – liegen kinegrafische Strukturen, die unter einer Punktlichtquelle (z. B. direktes Sonnenlicht oder Halogenspot) sichtbar werden.

Maschinenlesbare Zone (Vorderseite)

Hauptartikel: Maschinenlesbare Zone

Die maschinenlesbare Zone besteht aus zwei Zeilen:

  • Zeile 1: Dokumentenart (Identitätskarte Deutschland) und Namen im Format „IDD<<NACHNAME<<VORNAME“ (ungenutzte Felder am Ende des Vornamens werden durch das Zeichen „<“ aufgefüllt)
  • Zeile 2 ist in fünf Segmente unterteilt:
    A: Seriennummer (findet sich rechts oben im Dokument wieder):
    Behördenkennzahl (Ziffern 1…4) + laufende Zählnummer (Ziffern 5…9) + Prüfziffer (Ziffer 10)
    B: Nationalität (drei Felder). Ungenutzte Felder werden durch „<“ aufgefüllt. Bei deutscher Staatsbürgerschaft steht „D<<“.
    C: Geburtsdatum im Format „JJMMTT“ mit abschließender Prüfziffer und nachfolgendem Füllzeichen „<“.
    D: Letzter Tag der Gültigkeit im Format „JJMMTT“ mit abschließender Prüfziffer und sieben nachfolgenden Füllzeichen.
    E: Abschließende Prüfziffer für die gesamte Zeile.
Multiplikator 7317 31731 73 17 31 73 17 31
Ziffern wwww NNNNN n D   yy MM dd X   yy MM dd X   N
Bedeutung Kennzahl Erstwohnsitz
laufende Nr.
Prüfsumme
Staatsangehörigkeit
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfsumme
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfsumme
Prüfsumme aller Ziffern

Berechnung der Prüfsumme:

  1. Die erste Ziffer wird mit dem Faktor 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit dem Faktor 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit Faktor 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3…)
  2. Die Einerstellen der so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert
  3. Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also modulo 10).

Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sogenannten „Altersnachweissystems“ herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z. T. im Internet als „Beweisführung“ für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine gültige Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als unsicher angesehen.

Änderungen seit 1. November 2007

Gleichzeitig mit der Einführung des Fingerabdrucks im ePass – die allerdings für den Personalausweis zunächst keine Relevanz haben – traten auch Änderungen für die Personalausweise in Kraft: So entfällt das Feld Ordens- oder Künstlername. Weiterhin wird die Gültigkeitsdauer für Personalausweise jüngerer Antragsteller unter 24 Jahren von fünf auf sechs Jahre angehoben. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen für zehn Jahre gültigen Personalausweis (bislang 26. Lebensjahr). Die Seriennummer wird auf der Rückseite des Ausweises aufgedruckt. Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ dargestellt.[14] Im Gegensatz zu früher können Personalausweise seit dem 1. November 2007 bereits für Kinder jeden Alters beantragt werden, da Kinderreisepässe künftig maximal bis zum 12. Geburtstag gelten, gleichzeitig die Möglichkeit des Kindereintrags im Elternpass entfällt und für Reisen innerhalb Europas ab dem 12. Lebensjahr somit ein Reisepass notwendig würde.[15].

Gerüchte und Legenden

  • Oft wird die Meinung vertreten, dass der Besitz eines Personalausweises oder sein Mitführen unbedingt erforderlich seien. Es gilt jedoch lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Nicht verpflichtet zum Besitz irgendeines Ausweises sind Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt.[16] Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zurückging. Wer allerdings eine Waffe trägt, ist verpflichtet, den Personalausweis oder den Reisepass mit sich zu führen.[17]
  • Ebenso wird oft behauptet, beim Aufschneiden eines Ausweises zerfalle dieser zu Staub. Im Inneren des Ausweises sei ein Pulver, das mit der Luft reagiere und somit den Ausweis unlesbar mache. Dies ist falsch. Richtig hingegen ist, dass das Abschneiden einer Ecke oder das Unkenntlichmachen der Personalausweisnummer durch Lochen den Ausweis ungültig macht. Auf diese Arten werden Personalausweise von den zuständigen Stellen ungültig gemacht, z. B. nach Verfall der Gültigkeit oder nach dem Tod des Inhabers.
  • Eine andere populäre Variante dieser Behauptung ist, dass der Ausweis puzzleartig in viele Bruchstücke zerfalle, sobald man versuche, Ober- und Unterseite aufzuspalten. Dies ist nicht richtig. Der Irrglaube mag daher rühren, dass die Sollbruchstanzungen in Form von Schlitzperforationen im Ausweis als feine Linien sichtbar sind.
  • Ein weiterer Irrglaube ist, die letzte Ziffer der Personalausweisnummer gebe an, wie viele gleichnamige Personen in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausstellung leben. Dass dieser Irrglaube leicht zu widerlegen ist, zeigt sich daran, dass es sich hierbei nur um eine einstellige Ziffer handelt. Am Beispiel des Namens „Karl Müller” ist klar zu erkennen, dass es mehr als neun dieser Namen in Deutschland geben muss. Tatsächlich handelt es sich bei der Zahl um die Prüfsumme aller Ziffern dieser Zeile.
  • Auch gibt es eine Legende, nach der diese Prüfziffer Auskunft darüber gebe, wie viele Ausweisinhaber ihnen in Gesichtsmerkmalen gleichen. Dies ist ebenfalls falsch, denn den Ausweis gibt es seit dem 1. April 1987, über Biometrie wird aber erst seit Ende der 1990er-Jahre diskutiert.
Der Personalausweis unter UV-Licht
  • Die Legende, dass die Adler auf der Vorderseite des Ausweises – unter UV-Licht betrachtet – in ihren Krallen ein umgedrehtes Kreuz hielten, ist leicht mit einer entsprechenden UV-Lampe zu widerlegen. Korrekt ist, dass die Stilisierung der Adler so gewählt wurde, dass der gesamte untere Teil wie ein umgedrehtes Kreuz erscheint
  • Auf der Rückseite des Ausweises befindet sich ein Muster, das einem Ziegenkopf ähnelt. Daraus wird abgeleitet, es handele sich dabei um den Kopf von Baphomet, das bewusst dort abgebildet sei, was zahlreiche Verschwörungstheorien nährt.[18]
  • Sachlich korrekte Interpretationen besagen, dass es eigentlich „Personenausweis” heißen müsste wie vor dem Zweiten Weltkrieg; ein „Personalausweis” war seinerzeit nur „unfreiem“ Personal vorbehalten. Der Wortteil „Personal-“ bezieht sich auf die Personalien, also die Personendaten.

Chronologie

  • Mittelalter: Wappen, Orden, Zunftzeichen etc. erfüllten die Funktion eines Ausweises
  • ab 1808: Adelsregister (in Bayern)
  • ab 1938: Kennkarte – Vorläufer des Personalausweises. Das Mitführen war für Juden zwingend
  • ab 1939: Fingerabdruck – Personalausweis im okkupierten Land (Anmeldung zur polizeilichen Einwohnererfassung, diesen Ausweis hat der Inhaber dauernd bei sich zu führen)
  • mit Beginn des Zweiten Weltkriegs führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Am 10. September 1939 erscheint im Reichsgesetzblatt die „Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang“[19]
  • Auf Grund des Viermächtestatus wurde in West-Berlin bis 1990 (in Ost-Berlin bis 1953) nur der „Behelfsmäßige Personalausweis“ ohne Angabe des ausstellenden Staates ausgegeben
  • Personalausweis in der DDR: siehe Hauptartikel Personalausweis (DDR)
  • bis 31. März 1987: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Personalausweis in der damaligen Bundesrepublik und West-Berlin in Buchform ausgegeben
  • ab 1. April 1987 erfolgte die Ausgabe der fälschungssicheren Personalausweise in Form einer kunststofflaminierten Karte mit Papierinlett im ID-2-Format (74 × 105 mm) und kostete eine Gebühr von 10 DM. Das Bundesinnenministerium schätzte 1987 den Bedarf auf 50 Mio. Stück. Hierzu mussten bei der Bundesdruckerei in Berlin neue Druckmaschinen für 120 Mio. DM beschafft werden
  • ab 1. November 2001: Einführung des Identigrams auf der Vorderseite des Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen
  • 2002: Gesetzesänderung, die die Verwendung biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde begründet mit Verweis auf die UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge am 11. September 2001.[20] Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte an der Gesetzgebung maßgeblichen Anteil durch die von ihm mit-initiierten Anti-Terror-Gesetze (siehe: elektronischen Reisepass). Wegen möglicher Einschränkung von Bürgerrechten ist dies derzeit umstritten
  • ab 1. November 2010: Digitaler Personalausweis mit RFID-Chips, in dem die biometrischen Daten (Lichtbild, die Personaldaten sowie zwei optionale Fingerabdrücke) abgespeichert werden sollen. Begründung ist eine verbesserte Sicherheit der Inhaberidentifikation sowie des Dokumentes und andere Vorteile wie z. B., dass sich der Chip für Online-Dienstleistungen des Bundes oder Geschäfte im Internet eignet. Der Zeitpunkt der Einführung hängt von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab. Datenschützer und IT-Sicherheitsexperten fürchten damit eine verstärkte Überwachung.[21]

Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA)

Entwurf des neuen deutschen elektronischen Personalausweises (Vorderseite)

Am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die Einführung des elektronischen Personalausweises beschlossen, der ab 1. November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen soll.[22] Neu ist das Scheckkartenformat, ein Chip mit PIN (einmalige Zusatzgebühr[23]) und die digitale Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers, wobei der Bürger die Wahl haben soll, ob seine Fingerabdrücke gespeichert werden.[24] Damit unterscheidet sich der ePA klar vom ePass, in dem die Abgabe des Fingerabdrucks Pflicht ist. Neu gegenüber den bereits im ePass (→ Reisepass) gespeicherten Daten ist jedoch, dass diese Daten auch von den gemeindlichen Meldebehörden geändert werden können. Dies ist beispielsweise bei einem Umzug notwendig, damit kein neuer Personalausweis beantragt werden muss.

Der elektronische Personalausweis ist weiterhin zehn Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.

Weiterhin wird der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis bieten, der es ermöglicht, sich mit dem Ausweis und einem besonderen Lesegerät über das Internet elektronisch auszuweisen. Zusätzlich kann eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Chip des Ausweises nachgeladen werden.

Es ist keine Umtauschpflicht für dann noch gültige Personalausweise geplant. Erst bei Ausstellung eines neuen Personalausweises wird dieser dann nur noch in der neuen Form ausgegeben. Die Einführung eines elektronischen Personalausweises wird bereits seit mehreren Jahren erwogen, wie eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag aufzeigt.[25]

Die neue Personalausweisregelung führt unter anderem mit sich, dass ab 2013 die Auslandsvertretungen Deutschlands ebenso Personalausweise ausgeben werden. Bisher müssen Auslandsdeutsche nach Deutschland fahren, um Personalausweise zu beantragen.

Elektronische Funktionen

Der elektronische Personalausweis wird drei getrennte Funktionen bieten.[26] Zum einen die Funktion

  • als biometriegestütztes, elektronisches Reisedokument (hoheitliche Funktion)
  • zum anderen als Träger eines elektronischen Identitätsnachweises (elektronische Identität: eID)
  • und einer optionalen qualifizierten elektronischen Signatur für die Nutzung von E-Government und E-Business (QES).

Das Protokoll dieser Funktionen wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und ist in der Version 2.00 der Technischen Richtlinie BSI TR-03110[27] beschrieben.

Hoheitliche Funktion

Die Funktion als biometriegestütztes Reisedokument entspricht im Wesentlichen der Realisierung im neuen elektronischen Reisepass (ePass) und soll mindestens den Anforderungen der ICAO und der europäischen Spezifikation für den Zugriff auf die freiwillig im Chip gespeicherten Fingerabdrücke entsprechen. Der elektronische Personalausweis ist damit weiterhin als Passersatz innerhalb Europäischen Union gültig und bietet die gleichen Funktionen wie der ePass.

eID-Funktion

Der elektronische Personalausweis soll im Internet den gleichen Identitätnachweis liefern, wie es die Funktion als Sichtdokument außerhalb des Internets schon bietet. Der Nutzer soll also die Möglichkeit bekommen sich gegenüber Dritten (Behörde oder privater Dritter) eindeutig und authentisch ausweisen zu können. Dazu kann im Internet die eID-Funktion genutzt werden. Diensteanbieter die ihren Kunden die Möglichkeit der Authentisierung per elektronischen Personalausweis anbieten möchten, müssen sich zunächst gegenüber dem elektronischen Personalausweis authentisieren und die Berechtigung zum Zugriff auf bestimmte Datenfelder des elektronischen Personalausweises nachweisen. Dazu erhält der Dienstanbieter von einer zentralen Bundesstelle ein elektronisches Berechtigungszertifikat. In diesem Zertifikat werden die Datenfelder definiert die der Dienstanbieter auslesen darf. Dieses Zertifikat wird zum elektronischen Personalausweis des Nutzers übertragen und intern im Personalausweis überprüft. Nachdem sich im Anschluss der elektronische Personalausweis auch gegenüber dem Diensteanbieter als authentisch bewiesen hat, hat der Nutzer die Möglichkeit die vom Diensteanbieter angeforderten Daten mit seiner persönlichen geheimen PIN freizugeben und zu übermitteln.

Ausschließlich folgende Datenfelder können im Wege des elektronischen Identitätsnachweises übermittelt werden:[26]

  • Vornamen
  • Familienname
  • akademischer Grad
  • Tag und Ort der Geburt
  • gegenwärtige Anschrift
  • Dokumentenart (Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland)
  • Angabe ob Personalausweis gültig ist
  • Angabe ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird (Alterskontrolle)
  • Angabe ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  • ein diensteanbieter- und kartenspezifisches Kennzeichen (Pseudonym)

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES-Anwendung des elektronischen Personalausweises soll eine sichere, rechtsverbindliche und signaturgesetzkonforme elektronische Unterschrift ermöglichen. Der Personalausweis bietet damit die gleichen Funktion wie bereits bekannte Signaturkarten.

Der elektronische Personalausweis wird ohne Zertifikat für die QES ausgeliefert. Für die Nutzung des QES-Funktion muss ein entsprechendes Zertifikat nachgeladen werden. Die Nachlademöglichkeit eines qualifizierten Signaturzertifikates ermöglicht es dem Inhaber des Personalausweises ein Trustcenter seiner Wahl auszusuchen.

Vorteile

Die Einführung eines elektronischen Personalausweises ermöglicht es, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Mittels qualifizierter elektronischer Signatur in Verbindung mit einem Personalausweis wird für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit bezüglich seiner Vertragspartner erreicht. Das Datenschutzrecht[28] soll nach Medienberichten eingehalten werden.

Kritik an der Verwendung kontaktloser Chips

Der Personalausweis soll mit einem RFID-Chip (kontaktlos wie beim ePassISO/IEC 14443) versehen werden. Nach Ansicht von Datenschützern birgt die Verwendung eines RFID-Chips die Gefahr von Datenschutzverletzungen bereits in sich. Damit soll es dem einzelnen Bürger nicht mehr möglich sein, den Abruf seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren und zu steuern. Entsprechende Probleme ergeben sich generell bei der drahtlosen Identifikation (hier RFID): Daten wie Adressangaben, Passbild und Fingerabdrücke könnten unbemerkt von Dritten mit tragbaren Lesegeräten ausgelesen werden, wenn kein entsprechender Schutz implementiert ist.

Im Januar 2006 hat ein Hacker die verschlüsselten Daten berührungslos aus einem elektronischen Reisepass ausgelesen. Dazu musste er die anschließend auszulesenden Daten kennen und als Zugriffsschlüssel verwenden (Basic Access Control). Daraufhin konnte er die vorher eingegebenen Daten wieder auslesen und bekam zusätzlich Zugriff auf das Passbild. Möglicher Missbrauch sind z. B. Ausweisfälschungen, wenn auch die restlichen Sicherheitsmerkmale gefälscht werden.

Nach anderer Ansicht bestehen datenschutzrechtlich keine Bedenken. Angeführt wird, dass die Daten auf dem Chip kryptografisch verschlüsselt sein sollen. Ein Auslesen der Daten mittels Basic Access Control ist zwar möglich, soll aber dem Sinn der RFID-Nutzung dienen.[29]

Österreich

Österreichischer Personalausweis (seit 2002)

Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da keine Ausweispflicht besteht. Er wurde im Jahr 2002 im Scheckkartenformat eingeführt. Die zuvor ausgegebenen Personalausweise waren aus Papier und vom Format her größer. Ein Grund für die derzeit geringe Verbreitung liegt darin, dass auf dem Personalausweis keine Meldeadresse eingetragen ist. Auf den bis 2006 ausgestellten österreichischen Reisepässen und Führerscheinen war der Wohnort eingetragen, sodass in allen Fällen, in denen ein Adressnachweis benötigt wurde, zusätzlich zum Personalausweis ein Meldezettel vorgelegt werden musste, was einen erheblichen Nachteil gegenüber dem Reisepass oder Führerschein darstellte.

Der Personalausweis ist daher in Österreich nicht so verbreitet wie in Deutschland und vielen Österreichern ist dieses Dokument in seiner jetzigen Form unbekannt. Im Jahr 2004 wurden 45.035 Personalausweise bei vergleichsweise 428.879 Reisepässen ausgestellt.[30]

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt der Personalausweis fünf Jahre, danach zehn Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.

Nicht zu verwechseln ist der österreichische Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.

Die Ausstellung des Personalausweises kostet 56,70 Euro. Er ist in der Europäischen Union sowie den folgenden Staaten Europas als Reisedokument gültig: Andorra, Island, Kroatien,[31] Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen und San Marino.

Schweiz

Hauptartikel: Identitätskarte

Identitätskarten (IDK, umgangssprachlich ID) sind die amtlichen Personalausweisdokumente der Schweiz und als Passersatz in der EU und den Ländern des EWR sowie in Kroatien zugelassen.[32][33] Sie ist als Kunststoffkarten im Scheckkartenformat ausgeführt und haben beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Frühere Ausgaben waren in Papierform hergestellt. Die Identitätskarte hat für Erwachsene zehn Jahre Gültigkeit, für Kinder bis zwölf Jahren sind sie fünf Jahre gültig.

Belgien

In Belgien werden an die Bevölkerung sukzessive elektronische Personalausweise mit Kartenchip – die sogenannte „eID“ – im Scheckkartenformat ausgegeben. Auf dem Chip sind neben den Informationen, die sich auch in gedruckter Form auf der eID befinden, lediglich die Adresse des Inhabers (nicht aufgedruckt) und eine elektronische Signatur gespeichert. Zur eindeutigen Identifikation im Internet können passende Kartenlesegeräte erworben werden. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also vornehmlich Jugendliche, ausgegeben. Sie werden mit Jugendschutzfunktionen kombiniert. So sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern mit einem bestimmten Alter benutzt werden können. Die eID ist fünf Jahre gültig und wird für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abgegeben. Derzeit (Stand: August 2007) sind knapp fünf Millionen eID in Benutzung.

Estland

In Estland gibt es Personalausweise seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die auch noch für andere Zwecke einsetzbar ist. So kann man damit beispielsweise (wenn man am PC einen Kartenleser hat) rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben, was bisher weltweit einzigartig ist. Der Personalausweis gilt ebenso als Nachweis der Krankenversicherung. Des weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und nach den Mitteilungen der kroatischen Botschaft auch nach Kroatien, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren für zehn Jahre. Ausländern wird als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers der Ausweis ausgehändigt. Da dieser Ausweis diese Personengruppe aber nicht zum Reisen ins Ausland berechtigt, wird in diesem Ausweis im maschinenlesbaren Teil statt der Seriennummer „not valid as travel document“ (kein gültiges Reisedokument) eingetragen.

Finnland

In Finnland werden Personalausweise (finnisch: henkilökortti, schwedisch: identitetskort) im Scheckkartenformat von der Polizei ausgegeben. Personalausweise, die ab dem 1. März 1999 ausgegeben worden sind, sind als Reisedokumente in der EU gültig.[34] Die Polizei stellt auch Personalausweise an Ausländer mit Wohnsitz in Finnland aus. Diese sind aber nicht als Reisedokument verwendbar.

Die Personalausweise enthalten einen Chip und können zur Identifizierung mittels elektronischer Signatur eingesetzt werden.[35] Insbesondere Behördendienste (z. B. die Steuerbehörde) können so über das Internet in Anspruch genommen werden.

Im Alltag verwenden viele Finnen entweder den Führerschein oder die mit Lichtbild versehene Sozialversicherungskarte (KELA-Karte) als Ausweis. Das Ausstellen von KELA-Karten mit Bild wurde jedoch zum 13. Oktober 2008 eingestellt; stattdessen kann der Personalausweis mit den sozialversicherungsrelevanten Informationen versehen werden.[36] Insofern wird die Verbreitung des eigentlichen Personalausweises voraussichtlich zunehmen.

Beim Einsatz von ausländischen Ausweisen oder Führerscheinen gibt es gelegentlich Probleme, weil darauf die in Finnland allgegenwärtige Personennummer nicht enthalten ist (auf den finnischen Führerscheinen dagegen schon). Deswegen kann es für Ausländer in der Praxis von Vorteil sein, sich einen finnischen Personalausweis zu beschaffen, wenn man nicht seinen Führerschein eintauschen möchte.

Schweden

Bis 2005 gab es in Schweden keinen Personalausweis (schwedisch legitimationshandling, meist verkürzt zu legitimation, oder auch ID-kort genannt) im Sinne eines Reisedokuments. Da Banken aber eine Form der Identitätsüberprüfung benötigen, gab es schon davor Ausweiskarten, die von der jeweiligen Bank oder der Post ausgestellt wurden. Diese erfüllen den von der schwedischen Normierungsorganisation SIS vorgegebenen Standard. Zum Reisen berechtigt dieser Ausweis prinzipiell nicht, auch wenn dies innerhalb der Nordischen Passunion üblicherweise kein Problem darstellt. Diese Karten haben sich, obwohl offiziell eigentlich nicht verpflichtend und auch nicht von den staatlichen Melde- oder Polizeibehörden ausgegeben, mit der Zeit de facto zu einem Personalausweis entwickelt. Bei bestimmten Tätigkeiten wie dem Eröffnen eines Bankkontos, dem Ablegen einer Führerscheinprüfung, dem Abholen eines Pakets, dem Bezahlen mit Karte oder dem Besuch eines Arztes ist das Vorzeigen eines solchen Ausweises erwünscht oder sogar gefordert. Für in Schweden lebende Ausländer stellt dies oft ein Problem dar, da ihr Personalausweis oder Pass in bestimmten Fällen (z. B. beim Arztbesuch) nicht akzeptiert wird. Daher bemühen sich auch Ausländer oft um einen solchen Ausweis.

Neben den SIS-standardisierten Karten ist es in der Regel auch möglich, den Führerschein als Personalausweis zu verwenden.

Seit 2005 gibt es zusätzlich noch den nationalen Personalausweis (nationellt id-kort), der wie die Pässe auch von der Polizei ausgegeben wird. Er berechtigt zum Reisen innerhalb des Schengenraums und anderen Ländern, die einen solchen Personalausweis akzeptieren. Die neu eingeführten Karten werden aber nur sehr zögerlich angenommen, da für sie bislang keinerlei Werbung gemacht wurde und die allermeisten Schweden ohnehin einen Reisepass besitzen. Daher wurden bislang nur rund 100.000 Personalausweise ausgegeben (Stand: Ende 2007). Pro Jahr werden nur rund 6.000 Personalausweise ausgestellt, während jeden Monat ungefähr genauso viele Pässe ausgestellt werden.[37]

Seit Anfang 2007 ist es für in Schweden wohnende Ausländer schwierig, einen Ausweis zu beantragen, da Banken oft die Ausstellung eines Ausweises verweigern und der Svensk Kassaservice, ein Tochterunternehmen der schwedischen Post, die Regelungen zunächst verschärfte und zum 1. Mai 2008 die Ausstellung von Ausweisen ganz eingestellt hat, da er ohnehin Ende 2008 abgewickelt wurde. Als Umweg zu einem Ausweis bot sich in Einzelfällen nur der Umtausch des ausländischen Führerscheins in einen schwedischen Führerschein an.

Das Problem gelangte schon im März 2007 in die Öffentlichkeit. Verschärft wurde es noch dadurch, dass die Situation einen potenziellen Verstoß gegen EU-Recht darstellte. Daher führte die Regierung eine Untersuchung durch. Der damit befasste Richter legte im Dezember 2007 seine Vorschläge vor.[38][39]

Die Regierung beauftragte das Skatteverket, die schwedische Finanzbehörde, ab Mitte 2009 Ausweise an Ausländer abzugeben. Anträge werden ab 1. Juni 2009 angenommen.[40]

Spanien

Personalausweis Spanien

In Spanien ist der Personalausweis (spanisch DNI = Documento Nacional de Identidad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst. Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Die nächste Generation wird den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte speichern. Das Erfassen der Fingerabdrücke aller Spanier wurde während der Franco-Diktatur eingeführt.

Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis fünf Jahre, bis zum 70. Lebensjahr zehn Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.

Immer wieder tauchen Fälle von doppelt vergebenen Ausweisnummern auf.

USA

In den Vereinigten Staaten gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer ausgestellt wird (ID Card). Im behördlichen Umgang erfüllt die Social Security Card bzw. die Sozialversicherungsnummer in der Regel die Funktion eines eindeutigen Identifikationsmerkmals. Die Sozialversicherungsnummer ist jedoch, wie der Name bereits sagt, nur eine Nummer. Eine Identifikation wie bei einem Personalausweis mit Namen und Foto ist also nicht gegeben, d. h. die eigentliche Identifikation einer Person leistet die Social Security Number nicht. Vielmehr vertraut man darauf, dass sofern die Person in Kenntnis dieser Nummer ist, es sich auch tatsächlich um diese Person handelt. Dies erklärt auch, warum strikt empfohlen wird, die Nummer nur Behörden oder vertrauenswürdigen Institutionen (Bank, Arbeitgeber) zu nennen.

Seit 2008 gibt es neben dem Reisepass eine Passport Card. Die neue Passport Card wird vom Außenministerium ausgestellt und kann von US-Staatsangehörigen für Reisen auf dem Landweg und Seeweg innerhalb von Nordamerika und der Karibik verwendet werden.

Armeeangehörige weisen sich in Deutschland gegenüber Behörden, etwa den Standesämtern, mit ihrer ID Card aus.

Siehe auch: Ausweis (Vereinigte Staaten)

Italien

In Italien wird der Personalausweis Carta d’Identità genannt und ist zehn Jahre gültig. Für die sprachlichen Minderheiten in Norditalien werden dabei zweisprachige Ausweise ausgegeben (in Friuli-Venezia Giulia nur auf Antrag). Es gibt drei doppelsprachige Versionen:

Je nach Sprachversion hat das Dokument verschiedene Farben: Grün für Südtirol, Blau für Aosta, Dunkelgrün für Friuli-Venezia Giulia und Braun für italienisch. Der Ausweis wird von den Gemeinden und Konsulaten für Italiener und in Italien lebende Ausländer (mit Angabe ihrer Staatsangehörigkeit) ausgestellt.

Weblinks

Sicherheitsmerkmale

Biometrische Personalausweise

Prüfziffern auf Personalausweisen

Bestimmungen für das Passbild

Derzeit besteht in Deutschland – im Gegensatz zum elektronischen Reisepass – noch kein Zwang zu biometrietauglichen Passbildern für den Personalausweis.

Einzelnachweise

  1. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Bosnien und Herzegowina
  2. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Mazedonien
  3. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Montenegro
  4. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei
  5. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Tunesien
  6. § 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz
  7. Verändern amtlicher Ausweise oder Urkundenfälschung
  8. z. B. in Bayern gem. § 8 Ausführungsgesetz zum Personalausweis- und Passgesetz
  9. Bayerisches Staatsministerium des Inneren – Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
  10. Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG
  11. Durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) wurde § 1 Abs. 2 Nr. 4 PAuswG aufgehoben, der die Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens vorsah.
  12. Bundesdruckerei – Sicherheitsmerkmale der Personalausweiskarte
  13. Bundesdruckerei – Neues Sicherheitsmerkmal: Identigram
  14. Bundesdruckerei: Infoschreiben für Meldebehörden, Nr. 3/Juli 2007
  15. [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I. Nr. 35 S. 1570 http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1566.pdf]
  16. vgl. z. B. § 1 Absatz 6 des Brandenburgischen Personalausweisgesetzes
  17. vgl. § 38 WaffG
  18. Baphomet – Ein Symbol für den Teufel auf unserem Personalausweis!
  19. In Deutschland wird der Ausweiszwang eingeführt
  20. Begründungen zum GesetzentwurfGesetzesbeschluss im Bundesgesetzblatt
  21. (Chaos Computer Club – RFID-Artikel), (WDR), (Tagesschau)
  22. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Deutscher Bundestag, Drucksache 32/09 vom 23.01.2009
  23. BMI
  24. www.tagesschau.de
  25. Bundestag.de: „Antwort zur Kleinen Anfrage“ (PDF)
  26. a b Bundesministerium des Inneren: „Grobkonzept zur Einführung des elektronischen Personalausweises in Deutschland“ (PDF)
  27. BSI TR-03110: Advanced Security Mechanisms for Machine Readable Travel Documents – Extended Access Control (EAC), Password Authenticated Connection Establishment (PACE), and Restricted Identification (RI) (PDF)
  28. Vgl. Anforderungen des Datenschutzes bei ePass: „virtuelles Datenschutzbüro“
  29. WDR-Monitor, ORF, Chaos Computer Club
  30. Anfragebeantwortung
  31. Die Einreise nach Kroatien ist aufgrund einer schriftlichen Zusage des Außenministeriums dieses Landes möglich.
  32. § 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung
  33. Reiseinformationen TCS
  34. http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/pages/FBE0F0FAE211F4E8C2256C29002BF129?opendocument
  35. http://www.sahkoinenhenkilokortti.fi/vrk/fineid/home.nsf/pages/index_eng
  36. http://www.kela.fi:80/in/internet/english.nsf/NET/170708145929HS?OpenDocument
  37. http://www.dn.se/DNet/jsp/polopoly.jsp?a=725769
  38. http://www.thelocal.se/9435/20071217/
  39. http://www.dn.se/DNet/jsp/polopoly.jsp?a=724979
  40. http://www.skatteverket.se/omskatteverket/allmantomskatteverket/skatteverketutfardaridkortfranjuni2009.4.69ef368911e1304a62580009535.html
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