Elektronischer Patientenfragebogen

Elektronischer Patientenfragebogen

Die elektronische Patientenakte (EPA; auch als elektronische Fallakte bezeichnet) stellt eine zentrale elektronische Sammlung und Verwaltung aller den Krankheits- und Behandlungsverlauf eines Patienten betreffenden Daten (Befunddaten, Diagnosen, Behandlungsverlauf, Behandlungsergebnis, zugehörige Korrespondenz) dar. Es werden dabei die Informationen aller beteiligten medizinischen Bereiche mit deren jeweiligen geeigneten Formaten bzw. Medien (Text, Grafik, Bild, Film, Ton) für die problem-, fall- oder prozessorientierte Dokumentation zusammengefasst und verfügbar gemacht.

Inhaltsverzeichnis

Elektronische Patientenakten in ärztlichen Primärsystemen

Jedes ärztliche Primärsystem, Praxenverwaltungssystem (PVS) und Krankenhausinformationssystem (KIS), verfügt über eine interne Wissensbasis, die wichtige Informationen zum Patienten speichert. Es handelt sich dabei um systeminterne elektronische Patientenakten. Die Informationen beziehen sich auf Anamnesedaten, Diagnosen, Behandlungspläne und begonnene oder abgeschlossene Therapien. Ursprünglich orientierte sich die medizinische Dokumentation häufig an bestimmten Problemen. Aufgrund der längeren Lebenserwartung von Patienten und der damit verbundenen Zunahme von chronischen Krankheiten und komplexen Behandlungsverläufen, reicht die Problembezogenheit oftmals nicht mehr aus, um Ärzten ein ganzheitliches Bild der Patientenversorgung zu vermitteln. Daher ist in den letzten Jahren verstärkt ein Trend weg von problemorientierten Akten, die das elektronische Pendant zum papierbasiertem Karteisystem bilden, hin zu prozessorientierten Dokumentationsvorgängen (siehe auch Klinische Pfade) zu beobachten.

Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten

Zeitgleich zeichnet sich noch ein anderer Trend im Gesundheitswesen ab. Dieser setzt auf eine stärkere Vernetzung von Leistungserbringern untereinander, um eine ganzheitliche, integrierte Patientenversorgung zu erzielen (siehe auch IV-Verträge, Disease Management Programme). Dies setzt voraus, dass Ärzte in kürzerer Zeit mehr medizinische Informationen austauschen als bisher.

Es wurden bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, um solche einrichtungsübergreifenden Patientenakten umzusetzen (etwa openEHR, ePARuhr)[1].

Patientengeführte vs. Arztgeführte Patientenakte

Bei elektronischen Patientenakten kann man zwischen patientengeführten Patientenakten und leistungserbringergeführten Patientenakten unterscheiden. Erstere legt sich der Patient selbst bei entsprechenden Serviceanbietern an und gibt den einzelnen an seiner Behandlung beteiligten Ärzten Zugriff darauf. Demgegenüber stehen die leistungserbringergeführten Patientenakten. Dabei stellt ein medizinischer Leistungserbringer (in der Regel ein Krankenhaus) anderen an der Behandlung von Patienten in seinem Einzugsbereich beteiligten Leistungserbringern eine Patientenakte zur Verfügung, in welche sie (nach Einwilligung des Patienten) gemeinsame Patienteninformationen einstellen. Darüber hinaus gibt es ein Ein- oder Zuweiserportal, das als webbasierte Plattform dem niedergelassenen Arzt fallspezifische Patientendaten zur Verfügung stellt.

Anforderungen

Idealerweise werden nicht nur die Daten des aktuellen Falles zusammengetragen, sondern auch alle verfügbaren Informationen früherer Krankheiten und Behandlungen integriert. Dazu kann auch die elektronische Erfassung und Auswertung bestehender Patientenakten in Papierform gehören. Ob der Arzt mit dieser gewaltigen Datenflut überhaupt vernünftig umgehen kann, ist derzeit noch offen. Um ein Navigieren in umfangreichen elektronischen Patientenakten zu ermöglichen, bieten sich daher geeignete Suchmechanismen oder Sortierkriterien (Diagnosen, Dokumententypen, Episoden) an.

Mögliche Anforderungen an die Datensicherheit sind unter anderem die sichere (verlustfreie), revisionssichere und idealerweise auch rechtssichere (elektronische Signatur) Langzeitarchivierung aller Daten. Hinzu kommt die strikte Reglementierung des Zugriffs nur für autorisierte Personen. Gefordert werden in der Regel auch eine sehr hohe Verfügbarkeit und die Möglichkeit des elektronischen Austauschs über kryptografisch gesicherte Kommunikationswege.

Vorteile

Durch eine direkte Verfügbarkeit aller relevanten Behandlungsinformationen der verschiedenen an der medizinischen Leistungserbringung beteiligten Heilberufler kann die Anamnesezeit verkürzt werden, sich die Therapieentscheidung auf eine bessere Informationsbasis stützen, und es können ggf. auch Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Missbrauchsmöglichkeiten und Kritik

Die Elektronische Patientenakte steht aber auch in der Kritik, da befürchtet wird, dass die gesammelten Daten für andere Zwecke, z. B. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Täterprofile, Risikoabwägung von Versicherern etc. verfügbar gemacht werden. Da der Patient häufig keine Übersicht und auch keinen Einblick in die gesammelten Daten hat, kann auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Ob die erhofften Einspareffekte durch die elektronische Akte tatsächlich realisiert werden können, ist auch fraglich. Die Theorie geht davon aus, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden, wenn jedem Arzt alle Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen bekannt sind. Ein gewissenhafter Arzt wird sich aber schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht auf die Befundergebnisse und Untersuchungen der vorbehandelnden Ärzte verlassen können. Ob eine ausschließliche Verwendung einer elektronischen Patientenakte lege artis ist, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Siehe auch http://www.fallakte.de

Literatur

  • Frank Warda: Elektronische Gesundheitsakten - Möglichkeiten für Patienten, Ärzte und Industrie. Aktueller Stand der Entwicklung in Deutschland. 2005, 280-300 Seiten, ISBN 3-938975-00-8
  • Emmanuel Laskaridis: Elektronische Patientenakte: ärztliche Dokumentationspflicht und elektronische Datenverarbeitung. Frankfurt am Main u. a.: Lang, 2003. 441 S. ISBN 3-631-50504-3 (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft; 3667)
  • Katja Bartlakowski: Die ärztliche Behandlungsdokumentation: eine materiell- und prozessrechtliche Würdigung der ärztlichen Aufzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung der EDV-gestützten Dokumentation sowie der Informationsrechte des Patienten. Frankfurt am Main: pmi-Verlag, 2003, ISBN 3-89786-055-4.
  • Axel Mühlbacher, Samuel Berhanu: Die elektronische Patientenakte: ein internetbasiertes Konzept für das Management von Patientenbeziehungen. Berlin: TU, Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation, Fachbereich 14, 2003. 45 S.
  • Kraft, D.: Telematik im Gesundheitswesen, DuD-Fachbeiträge, Deutscher Universitäts-Verlag 2003, ISBN 3824421666
  • Patrick S. Merten: Die elektronische Patientenakte als Schwerpunkte einer deutschen Gesundheitsplattform. 2003 111 Bl. (Diplomarbeit European Master of Arts in Management, Freiburg Schweiz, 2004)
  • Robert Scharinger: Integrierte Kommunikation und Technikfolgenabschätzung als Basis für die Einführung einer elektronischen Gesundheits-/Krankheitsakte. 2007 118 Bl. (Diplomarbeit Master of Science, Donau-Universität Krems Österreich, 2007)
  • Volker Bittner: Die virtuelle Patientenakte: eine Untersuchung über den Beweiswert der elektronischen Dokumentation des Arztes im Zivilprozess unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzthaftungsrechts". 1. Auflage Göttingen: Cuvillier, 2001. 104 S. ISBN 3-89873-115-4
  • Klaus Adelhard: Die lebensbegleitende elektronische Patientenakte: Anforderungen, Design und beispielhafte Realisierung. 154 Bl. (München, Univ., Medizinische Fakultät, Habilitationsschrift, 2002)
  • Frank Warda, Guido Noelle: Telemedizin und eHealth in Deutschland - Materialien und Empfehlungen für eine nationale Telematikplattform". 257 Seiten, ISBN 3-89906-701-0.

Weblinks

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