- Elisabeth von Doberschütz
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Elisabeth von Doberschütz, auch Dobschütz, geborene von Strantz (* unbekannt; † 17. Dezember 1591 in Stettin, Pommern) wurde als Hexe auf dem Stettiner Heumarkt enthauptet und vor den Toren der Stadt verbrannt.[1][2]
Inhaltsverzeichnis
Hexenverfolgung
Elisabeth von Doberschütz wurde im Jahr 1590 der Hexerei und Zauberei beschuldigt: Sie wurde angeklagt, Erdmuthe, die Ehefrau des Herzogs Johann Friedrich (1542–1600), Herzog von Pommern-Stettin, mit einem „Hexentrank“ unfruchtbar gemacht zu haben, den sie der Herzogin Jahre zuvor nach einer Fehlgeburt zur Senkung des Fiebers geschickt hatte. Der Herzog war seit 1577 mit Prinzessin Erdmuthe von Brandenburg (1561–1623) verheiratet, der Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und der Sabine von Brandenburg-Ansbach; die Ehe war aber kinderlos geblieben. Doberschütz gelang es noch zu fliehen, doch wurde sie in Crossen (Oder) gefangen, wohin sie mit ihrem Ehemann geflohen war, in Stettin eingekerkert und am 17. Dezember 1590 zum Tod verurteilt. Auf den Tag genau ein Jahr später, am 17. Dezember 1591, wurde sie auf dem Stettiner Heumarkt als Hexe enthauptet und danach vor den Toren der Stadt auf dem Scheiterhaufen verbrannt – in dem Jahr, in dem die Neustettinischen Hexenverfolgungen ihren Höhepunkt erreicht hatten.
Hintergrund
Elisabeths Verfolgung als Hexe wird heute als Folge einer politischen Intrige gesehen: Elisabeth hatte Melchior von Doberschütz geheiratet, Gutsherr auf Plau im brandenburgischen Landkreis Crossen (Oder). Doch er war verschuldet, weshalb Doberschütz sich um 1575 in herzoglich pommersche Dienste begab. Dort war er Stadthauptmann (bis 1584) zu Neustettin. Aus Gründen politischen Neides soll seine Ehefrau schon um 1584 erstmals der Zauberei bezichtigt worden sein. Im Jahr 1590 fiel ihr Ehemann aufgrund übler Nachrede und Verleumdung Elisabeths als Hexe schließlich in Ungnade und wurde aus Pommern verbannt.
Letztlich führte gezielte Verleumdung zu Elisabeths Verhaftung und Verurteilung. Aus den Akten geht beispielsweise auch hervor, dass sie sich durch ihre peinliche Genauigkeit und unnachsichtliche Strenge den Hass der Mägde und des Gesindes in hohem Maße zugezogen hatte. Sie soll dem herzoglichen Hofmarschall Peter von Kameke und anderen Hofbeamten sowie dem Herzog vergiftete Getränke gegeben haben, die ihnen Witz und Sinn genommen haben sollen, wodurch sie deren Gunst für sich bzw. ihren Ehemann gewonnen habe.[3][4]
Auch soll sie, wie damals weit verbreitet, stark abergläubisch gewesen sein und „manche wunderliche Gebräuche“ ausgeführt haben, weshalb sie sich auch im Gefängnis mit den „Zauberweibern“ unterhalten hatte, deren erzwungene Falschaussage und Verleumdung unter Folter letztlich zu Elisabeths Todesurteil führten. Drahtzieher war Jakob von Kleist, Konkurrent ihres Ehemannes um die Gunst des Herzogs und Doberschütz' Amtsnachfolger als Stadthauptmann von Neustettin, der während seiner Amtszeit als Stadthauptmann (1584-1594) etliche sogenannte Hexen hinrichten ließ.[5][6]
Literatur
- Max von Stojentin: Aus Pommerns Herzogstagen. Kulturgeschichtliche Bilder, Verlag Herrcke & Lebeling, Stettin um 1900, Seite 16f.
- Wilhelm Gottlieb Soldan: Geschichte der Hexenprozesse; Neubearbeitung von Max Bauer, Band 1, Seite 493f., Hanau 1911
- Peter Kaiser, Norbert Moc, Heinz Peter Zierholz: Die verhexte Herzogin; aus der Sammlung Das Richtschwert traf den falschen Hals. Ein brandenburgisch-preußischer Pitaval, S. 85f.; Berlin: Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1979
- H. Kypke: Geschichte des Geschlechts von Kleist, Teil 3: Biographien der Muttrin-Damenschen Linie; Berlin 1885
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Martin Wehrmann: Geschichte der Stadt Stettin, Seite 264, Flechsig Verlag, 1979, ISBN 3812800330 Auszug
- ↑ Hans Branig, Werner Buchholz: Geschichte Pommerns, Band 22,Teil 1, Seite 158, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Verlag Böhlau, 1997, ISBN 3412071897 Auszug
- ↑ Baltische Studien, Band 34, Seite 168, Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde, Verlag T. von der Nahmer, 1932 Auszug
- ↑ Beiträge zur Kulturgeschichte, Band 1, Seite 32, Verlag E. Felber, 1897 Auszug
- ↑ Quelle: Max von Stojentin
- ↑ Paul Magunna: Monatsblätter, Bände 9-12, Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde (Hrsg.), 1895
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