- Verbannung
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Eine Verbannung (vgl. Bann) ist die Verweisung einer Person aus ihrer gewohnten Umgebung oder angestammten Heimat. Anders als das Exil ist die Verbannung niemals freiwillig, sondern Folge eines andauernden autoritativen Zwangs, der dem oder der Betroffenen die Rückkehr verwehrt oder seine oder ihre Freizügigkeit beschränkt. Häufig bleibt der oder die Verbannte auch innerhalb des Herrschafts- oder Einflussbereichs derjenigen, die die Verbannung ausgesprochen haben (bspw. in einer Strafkolonie oder abgelegenen Gegend des Landes). In der Geschichte praktizierten verschiedene Mächte wie bspw. Russland bzw. die Sowjetunion, Großbritannien oder Frankreich die Verbannung von Delinquenten besonders auch zum Zwecke der Kolonisierung abgelegener oder weit entfernter Gebiete (Sibirien, Australien, Französisch-Guyana).
Berühmte Beispiele:
- Die Scherbengerichte im antiken Athen, u.a. gegen Aristeides, Themistokles und Kimon.
- Ovids Verbannung nach Tomis (heute Constanța) am Schwarzen Meer.
- Napoleons Verbannungen auf die Inseln Elba und St. Helena.
- Verbannung der Dekabristen und später Dostojewskis nach Omsk in Sibirien
- Lenins Verbannung nach Schuschenskoje bei Abakan (53°43'N - 91°24'E) in Chakassien.
- Stalins Verbannung nach Turuchansk (65°51'N - 88°04'E) am Jenissej.
- Alexander Solschenizyns Verbannung nach Kasachstan.
- Literarisches Zeugnis für Verbannung im Faschismus ist Carlo Levis Roman "Christus kam nur bis Eboli"
- Cesare Pavese wurde 1935 ebenfalls von den italienischen Faschisten verhaftet und für acht Monate nach Brancaleone in Kalabrien verbannt. In dieser Zeit begann er auch mit dem literarisch-existentialistischen Tagebuch Das Handwerk des Lebens (Il mestiere di vivere). Siehe auch seinen autobiographischen Roman Il carcere (Die Verbannung).
- Kronprinz Wilhelm wurde nach seinem Gang ins Exil durch die holländische Regierung für fünf Jahre auf der Insel Wieringen (1918-1923), und 1945 bis 1951 durch die französischen Besatzungsbehörden in Hechingen unter erweiterten Hausarrest gestellt.
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