- Enquêterecht
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Das Enquêterecht ist als allgemeines Sonderprüfungsrecht zur Kontrolle durch Unternehmen und Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Es zählt zu den zentralen Kontrollbefugnissen des deutschen Bundestages und des österreichischen Nationalrates und stellt hier in besonderer Weise ein Recht der Minderheit dar.
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