- Entgelt-Rahmenabkommen
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Das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) ist ein Abkommen zwischen der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Ziel ist, die historisch gewachsene Trennung zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern in der Metall- und Elektroindustrie abzuschaffen und ein gemeinsames Entgelt einzuführen.
Der erste Tarifvertrag über ERA (ERA-TV) wurde am 23. Juni 2003 in Baden-Württemberg zwischen der IG Metall Baden-Württemberg und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall erzielt.
Aufbau der Entgeltstruktur
Die bisherigen Lohn- und Gehaltsrahmen werden in einen Entgeltrahmen überführt. Dieser Entgeltrahmen ist, je nach Bundesland, in eine verschiedene Anzahl von Stufen eingeteilt. Z.B. Bayern 12 Stufen, Baden Württemberg 17. In welche Stufe die Beschäftigten der Unternehmen zukünftig eingestuft werden, entscheidet sich durch eine Bewertung der Arbeitsaufgabe. Die Punktbewertungsschemata werden in den einzelnen Tarifgebieten gesondert ausgehandelt:
- Wissen und Können:
- Zeit der Unterweisung bzw. des systematischen Anlernens sowie der Übung bei einfachen Tätigkeiten
- Notwendige Berufsausbildung und Jahre der Berufserfahrung bei höherwertigen Tätigkeiten
- Denken: Inwieweit muss der Stelleninhaber mitdenken; vorgegebene Lösungsmuster anwenden, kombinieren oder weiterentwickeln; neue Lösungsmuster entwickeln
- Handlungsspielraum/Verantwortung: Arbeit erfolgt auf Anweisung ...über... Arbeit erfolgt aufgrund allgemeiner Anweisungen ...bis... Arbeit erfolgt nach allgemeinen Zielen mit Handlungsspielraum für ein umfassendes Aufgabengebiet.
- Kommunikation: Die Kommunikation beschränkt sich auf das Empfangen von Anweisungen und das Fertigmelden des Auftrages ...bis... Komplexe Verhandlungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen
- Mitarbeiterführung: Erteilen von Anweisungen unter konstanten Rahmenbedingungen ...bis... Mitarbeiter überzeugen, im Rahmen allgemeiner Firmengrundsätze unter sich häufig ändernden Rahmenbedingungen zielführend arbeiten zu wollen.
Aufgrund dieses Schemas lässt sich sehr viel genauer differenzieren, wie wertvoll eine von einem Arbeitnehmer erbrachte Leistung ist.
In einigen Tarifgebieten wird auch ein anderes Stufensystem angewendet. In Niedersachsen sind es z.B. nur 13 Entgeltgruppen. ERA in Niedersachsen bewertet stets das Gesamtniveau einer Tätigkeit und sichert dabei das aktuelle Entgelt tarifvertraglich ab. Eine Herabgruppierung bei den derzeit Beschäftigten erfolgt hier nicht und ist auch nicht vorgesehen. Die oben stehenden Punkte werden in Niedersachsen nicht weiter behandelt.
Insgesamt gibt es 11 verschiedene ERA Systeme bzw. ERA Tarifverträge in den 21 Tarifregionen der Metall- und Elektro-Industrie in Deutschland. Davon arbeiten 2 Regionen mit dem analytischen Bewertungsverfahren (z.B. Baden-Württemberg) und 9 Regionen mit der summarischen Arbeitsbewertung. Wie die ERA Systeme im Einzelnen aufgebaut (Entgeltgruppen bzw- stufen, Bewertungsverfahren) sind findet man in einer guten graphische Darstellung unter folgendem Link ERA System
Probleme bei Umstellung
Zwangsläufig wird es bei der Umstellung der Entgeltmodelle zu Problemen mit Arbeitnehmern kommen, die bisher zu wenig bzw. zu viel Entgelt erhielten. Um der Problematik zu entgehen, Arbeitnehmern das Entgelt zu kürzen, wurde daher vereinbart, deren Entgelt zukünftig bei Tariferhöhungen langsamer ansteigen zu lassen als das anderer. Ähnlich geschieht dies mit Arbeitnehmern, die bisher zu wenig erhielten. Deren Entgelt wird bei Tariferhöhungen überdurchschnittlich angehoben.
Damit die Unternehmen die dafür nötigen Finanzmittel (so genannte ERA-Komponente) zur Verfügung haben, wurde errechnet, dass die Arbeitnehmer auf 2,79% Tariferhöhungen verzichten müssen. Dies geschah anteilig in den Jahren 2002 und 2003, sodass bereits 1,4% der ERA-Komponente geleistet wurden. Mit dem Abschluss im Jahre 2004 wurden dann die restlichen 1,39% vereinbart, so dass seit 1. März 2005 der ERA-Tarifvertrag in den Firmen eingeführt werden kann.
Weblinks
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