- Entmilitarisierte Zone
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Eine Entmilitarisierte Zone (kurz EMZ oder DMZ von engl. demilitarized zone) ist ein Gebiet, in dem kein Militär stationiert oder bewegt werden darf und das damit nur der zivilen Nutzung offensteht. Üblicherweise liegt ein solches Gebiet im Grenzland zwischen zwei oder mehreren rivalisierenden Gruppen oder Staaten. Nicht selten werden solche Zonen vertraglich – etwa in einem Waffenstillstandsvertrag – festgelegt. Diese Verträge schränken den betroffenen Staat – auf dessen Staatsgebiet sich die entmilitarisierte Zone befindet – in der Nutzung dieses Gebiets ein. Er behält jedoch die vollständige Souveränität über den Gebietsteil.[1] Oft liegen solche Zonen auch auf Kontrolllinien und bilden de facto die internationalen Grenzen.
Ohne dass dies beabsichtigt wäre, sind einige entmilitarisierte Zonen zu Rückzugsgebieten für die Natur und wilde Tiere geworden, weil dort der Bau von Häusern zu gefährlich wäre oder verboten ist.
Das Einrichten einer entmilitarisierten Zone durch Abbau der Armee und Waffenbestände wird als Demilitarisierung bezeichnet.
Beispiele entmilitarisierter Zonen
Entmilitarisierte Zonen existieren beispielsweise an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea (siehe Demilitarisierte Zone (Korea)), zwischen Israel und den durch Israel besetzten syrischen Golanhöhen sowie auf der Inselgruppe Svalbard (Spitzbergen) auf Grundlage des Spitzbergen-Vertrags.
In der Vergangenheit gab es außerdem entmilitarisierte Zonen im Zypernkonflikt, während der UNIKOM und im Vietnamkrieg.
Ein 50 km breiter Gebietsstreifen entlang des östlichen Rheinufers wurde im Versailler Vertrag (Artikel 43) nach dem Ersten Weltkrieg zur entmilitarisierten Zone erklärt. Nach Ende der Alliierten Rheinlandbesetzung 1929/30 bis zur Remilitarisierung 1936 war das gesamte Rheinland entmilitarisiert.
Verwendung des Begriffs in der Informatik
Der Begriff der Entmilitarisierten Zone wird im übertragenen Sinne auch in der Informatik angewendet. An der Grenze zwischen einem geschützten Netzwerk und dem offenen Internet bezeichnet eine entmilitarisierte Zone ein Netzwerk, in welchem Zugriffe von außen weniger restriktiv behandelt werden. Siehe dazu Demilitarized Zone.
Einzelnachweise
- ↑ Ian Brownlie, Principles of Public International Law. Oxford University Press, Oxford 2003, ISBN 978-0-19-926071-3, S. 112.
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