- Erfolgsqualifikation
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Erfolgsqualifikation ist ein strafrechtlicher Begriff. Ein erfolgsqualifizierter Tatbestand oder ein erfolgsqualifiziertes Delikt wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Handlung, die auch von einem anderen Tatbestand, dem Grundtatbestand, erfasst wird, allein wegen eines durch diese Handlung herbeigeführten Erfolges härter bestraft wird.
Im Vergleich mit dem Grundtatbestand ist also bei der Erfolgsqualifikation das Handlungsunrecht dasselbe. Grund für die höhere Strafandrohung ist allein das gegenüber dem Grundtatbestand gesteigerte Erfolgsunrecht.
Als Beispiel für eine Erfolgsqualifikation im Strafgesetzbuch (StGB) sei das Verbrechen der schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB genannt. Hier wird die für das Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung gem. § 223 StGB vorgesehene Höchststrafe von fünf Jahren auf zehn Jahre angehoben, wenn das Opfer durch die Tat bestimmte irreversible Schäden davonträgt (z. B. Blindheit, Verlust eines Gliedes, Entstellung). Da § 226 StGB auch ein Verbrechen darstellt, ist kriminalpolitisch umstritten, ob allein die Fahrlässigkeit einer deliktischen Handlung ausreicht, um nicht aus einem Vergehen wie § 223 StGB, sondern aus einem Verbrechen nach § 226 StGB zu bestrafen.
Allerdings tritt die Bestrafung nach dem Strafrahmen für das erfolgsqualifizierte Delikt gemäß § 18 StGB nur dann ein, wenn dem Täter hinsichtlich der die Qualifikation beschreibenden Folge der Tat wenigstens Fahrlässigkeit zur Last liegt.
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