- Erfüllungsverbot
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Ein Erfüllungsverbot ist eine Embargoform, die über den Warenverkehr hinaus auch die Erfüllung bereits geschlossener Verträge oder die Ableistung von aus Verträgen resultierenden Pflichten untersagt.
Zurzeit (Stand: 14. Januar 2010) sind für den deutschen Außenhandel Erfüllungsverbote bezüglich Haiti, Irak, Libyen und Serbien in Kraft.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Zoll.de: Embargo (Länder). Abgerufen am 8. September 2011.
Kategorien:- Außenhandelspolitik
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