- Erlass (Privatrecht)
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Der Erlass, im deutschen Recht Erlassvertrag, in der Schweiz und Österreich Entsagung, österreichisch auch Verzicht, ist im Privatrecht ein Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner die Schuld erlässt.
Der Erlassvertrag ist eine Verfügung, da sie Rechte unmittelbar umgestaltet. Insofern ist der Erlass kondizierbar sofern die schuldrechtliche causa, zum Beispiel ein Vergleich, wegfällt.
Siehe auch
- § 397 Absatz 1 BGB, Deutschland
- § 1444 ABGB, Österreich
- Schuldenerlass
- Michael Timme, Erlass und Verzicht im Zivil- und Wirtschaftsrecht, Hamburg 2011
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