Erster Polizeihauptkommissar

Erster Polizeihauptkommissar

Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) ist eine Amtsbezeichnung für deutsche Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienstes. Er stellt in dieser Laufbahn das End- bzw. Spitzenamt dar.

EPHK werden nach Besoldungsgruppe (BesGr) A 13 besoldet. Es ist das höchste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. Sie nehmen in den meisten Bundesländern Führungsaufgaben (z. B. Behördenleiter, dessen Stellvertreter, Leiter Führungsgruppe oder Polizeiführer von geschlossenen Einheiten) wahr.

Die nächstniedrige Amtsbezeichnung ist Polizeihauptkommissar (BesGr A 12), die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist das Eingangsamt als Polizeirat im höheren Dienst (BesGr A 13).

Das Dienstgradabzeichen besteht aus vier (in einigen Bundesländern auch fünf) silbernen Sternen auf dunkelgrünem/dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See aus zwei Goldtressen à 8 mm zwischen zwei Goldtressen à 12 mm). Bei der Bayerischen Polizei, der Rheinland-Pfälzischen Polizei und seit dem 1. Februar 2008 bei der Polizei in Berlin besteht das Dienstgradabzeichen aus fünf silbernen Sternen auf dunkelgrünem Grund, davon drei Sterne in vertikaler Richtung und zwei Sterne in horizontaler Richtung.

Amtsträger mit der Amtsbezeichnung EPHK sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Die Kriminalbeamten im selben Beförderungsamt tragen die Amtsbezeichnung Erster Kriminalhauptkommissar.


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