- Polizeihauptkommissar
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Polizeihauptkommissar (PHK) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei (innerhalb der Schutzpolizei der Landespolizeien und der deutschen Bundespolizei) in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD).
PHKe sind in die Besoldungsgruppen (BesGr) A11 oder A12 eingereiht. Bei der Beförderung zum Hauptkommissar A11 handelt es sich um das zweite Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Hauptkommissare A12 werden nicht ernannt, sondern lediglich per Verfügung in eine Planstelle eingewiesen. Es handelt sich hierbei um keine Ernennung im beamtenrechtlichen Sinne (vgl dazu § 10 Abs 1 Nr. 3 BBG), da kein Amt mit einer anderen Amtsbezeichnung verliehen wird.
Sie sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Polizeihauptkommissare nehmen in den meisten Bundesländern Führungsaufgaben wie z. B. Dienstgruppenleiter oder Zugführer in einer geschlossenen Einheit war.
Die nächstniedrige Amtsbezeichnung ist Polizeioberkommissar (BesGr A 10), die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist Erster Polizeihauptkommissar (BesGr A 13).
Das Dienstgradabzeichen besteht aus drei silbernen Sternen (bei A 12 in vielen Bundesländern wie z. B. Bayern oder Berlin auch vier silberne Sterne) auf dunkelgrünem/dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt zur See aus einer Goldtresse à acht mm zwischen zwei Goldtressen à zwölf mm).
niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeioberkommissaraktuelle Amtsbezeichnung
Polizeihauptkommissarhöhere Amtsbezeichnung
Erster PolizeihauptkommissarLaufbahn: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst
Alle Amtsbezeichungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.Kategorie:- Amtsbezeichnung der deutschen Polizei
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