Erwerbstätige Person

Erwerbstätige Person
Übersicht der Situation in Deutschland

Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder Selbstständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.[1]

Regionale Unterschiede in Deutschland

Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.

Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z.B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.

Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den (sofort verfügbaren) Erwerbslosen zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Statistische Erfassung

Die Zahl der Erwerbstätigen wurde zuletzt bei der Volkszählung 1987 ermittelt und wird seit dieser Zeit hochgerechnet. Als Indikatoren dienen dabei etwa 45 unterschiedliche Berichtsdokumente. Dazu zählen u.a. die Statistiken für einzelne Wirtschaftsbereiche, sowie die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte, Angaben der Personalstandstatistik über das Personal im Öffentlichen Dienst, die Ergebnisse des Mikrozensus und weitere Meldungen einzelner Institutionen und Ministerien.

Nach einer Neuberechnung der Erwerbstätigenzahlen im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hatten im Durchschnitt des Jahres 2004 rund 38,8 Mill. Erwerbstätige ihren Wohnort und rund 38,9 Mill. Erwerbstätige einen Arbeitsplatz in Deutschland.

Siehe auch

Arbeitslosigkeit, Arbeitsvertrag, Beschäftigungsverhältnis, Lohnarbeit, Nebentätigkeit

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erwerbstätige — Er|wẹrbs|tä|ti|ge, die/eine Erwerbstätige; der/einer Erwerbstätigen, die Erwerbstätigen/zwei Erwerbstätige: weibliche Person, die erwerbstätig ist. * * * Erwerbstätige,   Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, d. h., die in einem… …   Universal-Lexikon

  • Familienzulage — Als Familienzulagen bezeichnet man in der Schweiz Geldleistungen, die an Eltern ausgerichtet werden. Dadurch soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gesetzliche …   Deutsch Wikipedia

  • Pensionist — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Rentner ist eine nicht mehr überwiegend erwerbstätige Person, die seinen Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Rentner — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Rentner ist eine nicht mehr überwiegend erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheinselbstständig — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheinselbstständigkeit — Eine Scheinselbstständigkeit (auch: Scheinselbständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Dieser… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheinselbständigkeit — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Pensionszahler — Pen|si|ons|zah|ler, der (bes. österr.): erwerbstätige Person, die mit ihrer Einkommenssteuer die ↑ Pensionen (1 b) finanziert …   Universal-Lexikon

  • Arbeitslosengeld II — Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II; ugs. meist „Hartz IV“) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar… …   Deutsch Wikipedia

  • ALG2 — Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und wird… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”