- Erwerbstätigenquote
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Die Beschäftigungsquote oder Erwerbstätigenquote bezeichnet den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe. Dabei werden Erwerbstätige in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigen gleichermaßen gezählt, ebenso wie Personen, deren Arbeitsverhältnis zum Erhebungszeitpunkt ruht, etwa aufgrund von Elternzeit [1].
Je nach Referenzbevölkerung wird unterschieden zwischen:
- Bruttoerwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtheit der Wohnbevölkerung.
- Standardisierte Erwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der Wohnbevölkerung ab einem bestimmten Mindestalter (in der Regel 15 Jahre).
- Nettoerwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der Wohnbevölkerung in einem erwerbsfähigen Alter (in der Regel 15 Jahre bis gesetzliches Rentenalter).
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Abgrenzung
Zu unterscheiden ist die Beschäftigungs- oder Erwerbstätigenquote von der Erwerbsquote, welche auch Erwerbslose miteinbezieht.
Wird nicht die bloße Anzahl der Personen berücksichtigt, sondern die Anzahl mit einem der Arbeitszeit entsprechenden Term gewichtet, spricht man von einer Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote [1].
Kritik
In die Beschäftigungsquote geht nur die Zahl derjenigen Personen ein, die einer vertraglich geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen. Nicht in der Beschäftigungsquote enthalten sind beispielsweise (unentgeltliche) Tätigkeiten von Kindererziehung und Pflege, im Haushalt und in Vereinen. Schwarzarbeit sowie jegliche Aktivität, die im engeren oder weiteren Sinn unter dem Begriff „Schattenwirtschaft“ gefasst wird, ist ebenfalls nicht in der Beschäftigungsquote enthalten. Ob Studenten, Azubis, usw. in der Beschäftigungsquote erfasst werden, hängt von deren Arbeitsstatus ab.
Siehe auch
Referenzen
- ↑ a b „Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in Deutschland“, im 2. Kapitel des Gender Datenreports, 2005, BMFSFJ
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