Europäischer Bildungspass

Europäischer Bildungspass

Der Europäische Bildungspass, auch als europass bezeichnet, wurde durch die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen verabschiedet.

Zweck

Mit Hilfe dieses Passes soll die Ableistung von Auslandsaufenthalten in anerkannten Ausbildungsbetrieben sowie deren wechselseitige Anerkennung dokumentiert werden. Durch ein Instrumentarium aus verschiedenen Bausteinen soll er ein umfassendes Bild der Qualifikationen und Kompetenzen einer Person und deren Vergleichbarkeit im europäischen Kontext ermöglichen.

Inhalte

Die Bausteine sind:

  • europass Lebenslauf: Systematische Darstellung erworbener Qualifikationen und Kompetenzen
  • europass Sprachenpass: Dokumentation und differenzierte Darstellung von Sprachkenntnissen nach dem europäischen Referenzrahmen
  • europass Mobilität: Dokumentation von Inhalten, Zielen und Dauer des konkreten Auslandsaufenthaltes
  • europass Zeugniserläuterung (Certificate Supplement): Erläuterung länderspezifischer Standards des jeweiligen Ausbildungsberufs
  • europass Diplom-Zusatz (Diploma Supplement): Aufstellung von Studienleistungen zur besseren internationalen Vergleichbarkeit

Andere Initiativen wie der ProfilPASS oder der Qualifizierungspass sind noch nicht direkt mit dem EUROPASS verbunden, eine Einbindung ist jedoch in Planung. Die Angaben zu den Sprachkenntnissen im Europass Lebenslauf und im Europass Sprachenpass orientieren sich an der sechsteiligen Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).

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