Vitae cursus

Vitae cursus


Der Lebenslauf, auch Curriculum Vitæ (CV) oder Vitae cursus genannt, listet die wichtigsten individuellen Daten einer Person auf. Er wird in den meisten Fällen in tabellarischer Form dargestellt, kann aber in Ausnahmefällen auch Textform annehmen. Die Erstellung erfolgt heute üblicherweise mit Textverarbeitungsprogrammen. Bei einigen Berufsgruppen ist jedoch auch eine handschriftliche Erstellung üblich. Ein Lebenslauf ist der wichtigste Teil der Bewerbungsmappe, entweder in der ausführlichen Form mit Anhang oder in Form einer Kurzbewerbung. Der Verfasser möchte mit dem Lebenslauf wie auch mit der gesamten Bewerbung den bestmöglichen Eindruck beim Empfänger hinterlassen.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau eines Lebenslaufs

In den deutschsprachigen Ländern ist es üblich, die Daten chronologisch zu ordnen (mit den ältesten Daten angefangen), während in anderen Ländern mit den aktuellen Daten angefangen wird, damit bereits bei einem groben Lesen des Lebenslaufs die wichtigsten oder aktuellen Ereignisse ins Auge springen. Diese Form wurde aus dem amerikanischen Personalmarkt übernommen und setzt sich zunehmend auch in deutschsprachigen Ländern durch.

Die Form des Lebenslaufes ist jedoch in fast allen Ländern unterschiedlich. In einigen europäischen Ländern wird der Lebenslauf der Bewerbung relativ kurz gefasst. Sollte von Seiten der ausländischen Unternehmen ein Interesse bestehen, bekommt der Bewerber einen Bewerbungsbogen (application form) zugeschickt, auf dem er detailliert seine Angaben eintragen muss. In keinem anderen Land wird jedoch das Bewerbungsfoto in einem Lebenslauf so hoch gewichtet wie in deutschsprachigen Ländern.

In bestimmten Unternehmen kann es sich bei einem „CV“ auch um ein sogenanntes Mitarbeiterprofil handeln, in dem die tatsächlichen Fähigkeiten des Mitarbeiters denen der Tätigkeitsbeschreibung gegenübergestellt werden.

Ein Lebenslauf umfasst gewöhnlich folgende Bestandteile:

  • die Überschrift „Lebenslauf“
  • evtl. ein Bewerbungsfoto (im angloamerikanischen Raum unüblich); Das Bewerbungsfoto kann auch in digitaler Form als Grafik eingefügt werden.
  • Persönliche Daten (zum Beispiel Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Geschlecht, manchmal auch Familienstand, Anzahl der Kinder, eventuell die Namen und Berufe der Eltern – letzteres in der Regel nur bei Ausbildungsplätzen und auch nur dann, wenn die Berufe der Eltern/des Elternteils einen erkennbaren Zusammenhang zum Ausbildungsplatz/Berufswunsch erkennen lassen)
  • Bildung: Schulen, Studium, Weiterbildungsmaßnahmen mit Abschlüssen.
  • Weiterbildung, zusätzliche Qualifikation
  • bisherige Berufe, Berufserfahrungen oder Praktika
  • sonstige Qualifikationen und Kenntnisse (EDV, Sprachen, Führerschein, unter Umständen (auch künstlerische oder musische) Hobbys)
  • ggf. eine Auflistung eigener Publikationen
  • ggf. Auszeichnungen
  • Ort, Datum, Unterschrift; (Onlinebewerbungen meist ohne Unterschrift)

Mit der Unterschrift unter dem Lebenslauf verbürgt sich der Bewerber für seine angegebenen Daten, weshalb bewusst falsch gemachte Angaben strafrechtlich relevant sind.

Europass

Die Europäische Union ist bemüht, mit den Europass-Werkzeugen (Lebenslauf, Sprachenpass, Mobilität, Diplomzusatz und Zeugniserläuterung) einen Standard für eine bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen aus Studium und Beruf zu sorgen. Dieser Standard gewinnt in Europa zunehmend an Bedeutung. Relevant werden hier auch die standardisierten Bewertungen der verschiedenen Schulsysteme nach der von der UNESCO veröffentlichten „International Standard Classification of Education“ (ISCED).

Lebenslauf in der Kranken- und Altenpflege

Der Begriff Lebenslauf ist in der professionellen Kranken- oder Altenpflege eher mit Biografie zu übersetzen. Dabei geht es im Kern um eine soziale Zuordnung (soziales Milieu) der Person.

In der Altenpflege kommt es bei alten Personen, die im Pflegeheim versorgt werden, relativ oft dazu, dass es keine Verwandten (mehr) gibt, die sich um die Person kümmern (können oder wollen). Das ist einer der Aufnahmegründe im Pflegeheim. Der Lebenslauf ermöglicht dem Personal das Verständnis der zu pflegenden Person in ihrem Werden und Sein. Bei der Betrachtung der Biographie/Sozialanamnese können gleichwohl häufig Angehörige identifiziert werden, die zur Identität der gepflegten Person dazu gehören („Vertraute Person, liebe Nachbarin, usw.“). Es kann eben durchaus ein lang gewachsenes Vertrauensverhältnis mit einer Person bestehen, ohne dass eine Verwandtschaft vorliegt.

Dazu gehört auch, den Umgang mit einem Angehörigen in den Tages- oder Wochenablauf der Pflegeeinrichtung gemäß deren Möglichkeiten einzuplanen.

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