- Europäischer Datenschutzbeauftragter
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Sitz: Gegründet: Januar 2004 Rechtsgrundlage: - Artikel 286, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, heute Art. 16 Absatz 2 Satz 2, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.
Datenschutzbeauftragter: Peter Hustinx
Stellvertretender Datenschutzbeauftragter: Giovanni Buttarelli
Website: www.edps.europa.eu Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Kontrollbehörde, die hauptsächlich dafür sorgt, dass das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz geachtet wird, wenn die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Strategien erarbeiten. Peter Hustinx und Giovanni Buttarelli wurden durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Datenbeauftragten (EDSB) bzw. stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt. Sie traten ihre fünfjährige Amtszeit im Januar 2009 an.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben und Befugnisse
Die Aufgaben und Befugnisse des EDSB und seines Stellvertreters sowie die Unabhängigkeit der Kontrollbehörde sind in der „Datenschutzverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2000) festgelegt.
In der Praxis lassen sich die Aktivitäten des EDSB in drei Aufgabenbereiche untergliedern: Aufsicht, Beratung und Kooperation.
Aufsicht
In seiner Aufsichtsfunktion hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die europäischen Einrichtungen und Organe zu beaufsichtigen. Diese Aufgabe nimmt er in Zusammenarbeit mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten wahr, die in allen europäischen Einrichtungen und Organen eingesetzt werden. Die Datenschutzbeauftragten haben dem EDSB jede Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zu melden, oder die spezifische Risiken beinhalten könnte. Der EDSB prüft dann diese Verarbeitung im Hinblick auf die Bestimmungen der Datenschutzverordnung und gibt eine „Stellungnahme zur Vorabkontrolle“ ab. In den meisten Fällen wird dann eine Reihe von Empfehlungen formuliert, die die Einrichtung oder das Organ befolgen muss, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
2009 nahm der EDSB beispielsweise über 100 Stellungnahmen zur Vorabkontrolle an, in denen es hauptsächlich um Fragen wie z. B. Gesundheitsdaten, Personalbeurteilung, Einstellung von Personal, Zeitmanagement, Telefonüberwachung, Leistungserfassungsinstrumente und Sicherheitsüberprüfungen ging. Diese Stellungnahmen werden auf der Website des EDSB veröffentlicht und ihre Umsetzung wird systematisch kontrolliert.
Die Anwendung der Datenschutzverordnung in der EU-Verwaltung wird ebenfalls streng überwacht, indem regelmäßig eine Bestandsaufnahme der Leistungsindikatoren in allen Einrichtungen und Organen der EU durchgeführt wird. Neben dieser allgemeinen Überwachung führt der EDSB auch Kontrollen vor Ort durch, um die Einhaltung der Bestimmungen in der Praxis zu prüfen.
Zur Aufsichtsfunktion des EDSB gehört die Prüfung von Beschwerden von Bediensteten der EU oder anderen Personen, die der Meinung sind, dass ihre personenbezogenen Daten von einem europäischen Organ oder einer europäischen Einrichtung nicht ordnungsgemäß verarbeitet wurden. Beispiele für Beschwerdegründe sind eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht, der Zugang zu Daten, das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten, unverhältnismäßige Datenerhebung oder unrechtmäßige Nutzung der Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen. Der EDSB hat im Bereich der Aufsicht auch andere Arbeitsformen entwickelt, z. B. Stellungnahmen zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und die Ausarbeitung thematischer Leitlinien.
Beratung
Der EDSB berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union in Fragen des Datenschutzes in einer Reihe von Politikbereichen. Seine beratende Funktion erstreckt sich auf Vorschläge für neue Rechtsvorschriften sowie andere Initiativen, die den Schutz personenbezogener Daten in der EU betreffen. Ergebnis sind meist offizielle Stellungnahmen, der EDSB kann jedoch auch in Form von Kommentaren oder Strategiepapieren beratend tätig werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden auch technologische Entwicklungen überwacht, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken.
Themen, die den EDSB aktuell besonders beschäftigen, sind u. a das „TFTP-SWIFT“-Abkommen über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten, die Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Stockholmer Programm im Bereich der Justiz- und Innenpolitik, die Überprüfung der Eurodac-Verordnung und der Dublin-Verordnung zur Asylpolitik und der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten. Aufmerksam verfolgt der EDSB auch die aktuelle Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zur Modernisierung der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) als Reaktion auf neue Herausforderungen durch die Globalisierung und technologische Entwicklung. Dieses entscheidende Ziel wird auf der Agenda des EDSB für die kommenden Jahre ganz oben stehen.
Im Rahmen seiner beratenden Funktion kann der EDSB auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, die für seine Aufgaben relevant sind, als Streithelfer auftreten. Im Juni 2009 unterstützte er beispielsweise eine Klage in einem Verfahren, in dem es um das Verhältnis zwischen Transparenz und Datenschutz ging (dem sogenannten Bavarian-Lager-Fall).
Kooperation
Der EDSB kooperiert mit anderen Datenschutzbehörden, um die Kohärenz beim Datenschutz in Europa zu verbessern.
Die wichtigste Plattform für die Kooperation zwischen den Datenschutzbehörden in Europa ist die Artikel-29-Datenschutzgruppe. Der EDSB beteiligt sich aktiv an der Tätigkeit der Gruppe, die eine wichtige Rolle bei der einheitlichen Anwendung der Datenschutzrichtlinie spielt. Der EDSB und die Arbeitsgruppe arbeiten in mehreren Bereichen erfolgreich zusammen, vor allem aber bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie und im Hinblick auf die Herausforderungen, die durch neue Technologien entstehen. Volle Unterstützung durch den EDSB erhalten auch Initiativen mit dem Ziel, die Einhaltung europäischer Datenschutzgrundsätze bei internationalen Datenströmen zu gewährleisten.
Eine der wichtigsten Kooperationsaufgaben bezieht sich auf die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac, bei der sich der EDSB die Zuständigkeiten für die Überwachung des Datenschutzes mit den nationalen Datenschutzbehörden teilt. Der EDSB kooperiert auch in der ehemaligen „dritten Säule“ der EU – dem Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit – mit den Datenschutzbehörden und der Gruppe „Polizei und Justiz“.
Die Kooperation umfasst unter anderem die Teilnahme an zwei großen jährlichen Datenschutzkonferenzen: einer Europäischen Konferenz, zu der Datenschutzbehörden aus den EU-Mitgliedstaaten und der Europarat zusammenkommen, und einer internationalen Konferenz, an der Datenschutzexperten aus dem öffentlichen wie privaten Sektor teilnehmen.
Literatur
- Peter J. Hustinx: Data Protection in the European Union. P&I 2005, S. 62–65. PDF-Datei
- Peter J. Hustinx: Datenschutz und Sicherheit in der EU. PDF-Datei
- Der Europäische Datenschutzbeauftragte: Der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und der Datenschutz. Europäische Gemeinschaften, Referenzdokumente, 2005 (pdf, de, edps.europa.eu)
- Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EPDS/CEPD): Der Europäische Datenschutzbeauftragte als Berater der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Vorschlägen für Rechtsvorschriften und zugehörigen Dokumenten. Strategiepapier, Brüssel, 18. März 2005 (pdf, de, edps.europa.eu)
Weblinks
- www.edps.eu, Website des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Rechtstexte
- Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, S.1)
- Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23. November 1995, S. 31)
Informationen zum EDSB
- EDSB-Website
- Stellungnahmen des EDSB zur Vorabkontrolle
- Stellungnahmen des EDSB zu Rechtsetzungsvorschlägen
- Jahresbericht des EDSB
- EDSB-Informationsbroschüre
Sonstige relevante Informationen
Kategorien:- Datenschutzbehörde
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