- Ex quo singulari
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Mit der Päpstlichen Bulle Ex quo singulari vom 11. Juli 1742 verbietet Papst Benedikt XIV. die chinesischen Riten im Kaiserreich China und die hinduistischen Riten in Indien.
Inhaltsverzeichnis
Einheimische Riten
Die missionierenden Jesuiten in Asien, speziell jedoch in China, unterstützten die Meinung, dass die zum Christentum bekehrten Chinesen die äußeren Riten und Formen beibehalten sollten. Das gleiche Recht sollte auch für die indischen Missionsgebiete gelten, bei denen die indischen Gebräuche an die katholischen Riten angeglichen und die indische Schrift in der Kirche angewandt wurde. Dieser Meinung widersprach Papst Benedikt und beendete den Ritenstreit mit dieser Bulle. Er forderte die Einhaltung der traditionellen römischen Diktionen, wozu beispielsweise gehörte, dass die Benennung „Gott“ nicht mit der Wortwahl „Himmel“ oder „oberster Herrscher“ gleichzusetzen sei. Alle Missionare, die in die fernöstlichen Missionsgebiete entsandt wurden mussten einen Eid leisten, in dem sie sich zur Einhaltung dieser Regeln bekannten.
Verbot des Christentums in China
Die in den Jahren 1693, 1704 und 1715 ausgesprochenen Anweisungen und das Verbot der chinesischen Riten veranlasste Kaiser Yongzheng bereits 1724 das Christentum zu verbieten. Auch sein Sohn und Nachfolger Qianlong stand der Missionsarbeit kritisch gegenüber. Mit dieser Bulle wurde der endgültige Bruch vollzogen, die von den Jesuiten angewandte Akkommodation war verboten und somit die Missionierung gescheitert.
Der Akkomodationsstreit
In dem Akkomodationsstreit, also der „Anpassung“ an die Landessitten und Riten wurde mit dieser Bulle gegen die jesuitische Missionspraxis in China und Indien entschieden.
„Die Jesuiten duldeten, wenigstens vorläufig, die Verehrung des Weisen und Staatsmannes Konfuzius und der Ahnen als bürgerlich-politische Sitte. Man verwendete als Gottesnamen die chinesischen Bezeichnungen Tien (Himmel) und Schangti (höchster Herr, Kaiser), unterließ gewisse Zeremonien bei der Taufe und der letzten Ölung usw. Bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts meldete sich bei manchen Jesuiten Widerspruch. Dieser wurde verschärft durch die seit 1633 in China tätigen Missionare des Franziskaner- und des Dominikanerordens. Die Entscheidungen des Papstes Klemens XI. (1711, 1715) waren nicht dogmatischer, sondern disziplinärer Natur. Die Jesuiten hielten im allgemeinen in China wie auch in Indien an ihrer Praxis fest, bis Benedikt XIV. in der Bulle Ex quo singulari (1742) die endgültige Unterwerfung durchsetzte“
wörtliches Zitat aus: DIE NEUE ORDNUNG Nr. 5/1999, [1]
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