- Fahndungsplakat
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Der Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person, welche flüchtig ist oder sich verborgen hält. Diese Öffentlichkeitsfahndung ist ein Teil der Personenfahndung. Im übertragenen Sinne wird der Begriff Steckbrief heute überwiegend für eine knappe, listenartige Darstellungen der wichtigsten Daten zu einer Person oder einem Thema verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Ursprünglich war ein Steckbrief der Ladebrief eines Femegerichts an den Angeklagten, der in den Torriegel gesteckt wurde. Später wandelte sich die Bedeutung zum Sinne von Haftbefehl, da der zu Verhaftende anschließend ins Gefängnis gesteckt wurde. [1]
Ausstellende Behörden
Heute versteht man unter einem Steckbrief das schriftlich an alle Behörden, besonders aber an die Polizei ergehende Ersuchen, eine flüchtige oder sich verborgen haltende Person festzunehmen und der sie ersuchenden Behörde zu übergeben.
Nach der deutschen Strafprozessordnung (§ 131) können Steckbriefe vom Richter, sowie von der Staatsanwaltschaft erlassen werden. Ohne vorgängigen Haftbefehl ist eine steckbriefliche Verfolgung nur statthaft, wenn ein Festgenommener aus dem Gefängnis entweicht oder sonst sich der Bewachung entzieht. In diesem Fall sind auch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zum Erlass des Steckbriefs befugt.
Nach österreichischem Recht dürfen Steckbriefe nur vom Gericht in Verbrechensfällen erlassen werden. In der Schweiz entspricht das kantonale Recht in dieser Beziehung in etwa dem deutschen Verfahren.
Durchführung
Steckbriefe sollen die verfolgten Personen und Sachverhalte genau beschreiben und die verfolgte Tat angeben. Sie können durch an öffentlichen Plätzen aufgehängten Fahndungsplakate (Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag; vgl. § 134 StGB), Einstellung in das Internet und Lautsprecherdurchsagen sowie durch Rundfunk- und Fernsehdurchsagen veröffentlicht werden oder auch lediglich in Fahndungsblättern abgedruckt sein. Der Widerruf („Steckbriefserledigung“) erfolgt auf demselben Weg, auf dem er erlassen ist.
Neben der Publikation über Plakate wird seit der Verbreitung des Internets auch elektronische Methoden wie dem E-FIT (Electronic Facial Identification Technique via computer), PhotoFIT (Photographic Facial Identification Technique) verwendet. Liegt keine Fotografie des Gesuchten vor, bedient man sich eines Phantombildes als Hilfsmittel.
Literatur
- Valentin Groebner: Der Schein der Person – Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Europa des Mittelalters. C. H. Beck Verlag, München 2004, ISBN 3-406-52238-6
- Steckbrief. In: Meyers Konversations-Lexikon. Bd. 15, 4. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut, 1885–1892, S. 252
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Duden 7 und dtv-lex. Bd. 17
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