- Falschlieferung
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Im deutschen Kaufvertragsrecht wurde eine Falschlieferung, auch lateinisch "aliud" genannt, (gekauft ist eine Hose, geliefert wird ein Pullover) früher als Nichterfüllung behandelt.
Seit der Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung ab 1. Januar 2002 (Schuldrechtsreform 2002) steht ein aliud einem Sachmangel (§ 434 Abs. 3 BGB) gleich und führt zur Gewährleistung mit den in § 437 BGB genannten Mängelansprüchen.
Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch hat diese Änderung nicht nachvollzogen, so dass hier weiterhin zu unterscheiden ist.
Siehe auch
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