- Falschmeldung
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Eine Falschmeldung, auch umgangssprachlich „Zeitungsente“ genannt, ist eine unzutreffende Nachrichtenmeldung. Sie entsteht durch die fehlerhafte oder nachlässige Recherche eines Journalisten oder wird von Journalisten, amtlichen Stellen, Politikern, Unternehmen, Privatpersonen und anderen Informanten absichtlich lanciert.
Absichtlich in Umlauf gebrachte Falschmeldungen können verschiedenen Zwecken dienen: Falsche Wirtschaftsnachrichten beeinflussen die Aktienkurse einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen oder andere volkswirtschaftlicher Größen zum Nutzen von unehrlichen Spekulanten. Falsche politische Nachrichten können gegebenenfalls eine schwache politische Position stärken oder eine auf aufrichtigem Wege unangreifbare Position unterminieren. Falsche Meldungen über einzelne Personen können beispielsweise den politischen Gegner diskreditieren. Es fehlt in der Geschichte demnach nicht an Beispielen, in denen falsche Pressemeldungen als Auslöser oder Vorwand für einen Krieg dienten.
Inhaltsverzeichnis
Pressekodex und Presserecht
Im journalistischen Ehrenkodex ist die Verpflichtung zur Wahrheit und die besondere Sorgfalt zur Vermeidung falscher oder irreführender Meldungen allgemein anerkannt. Dazu gehört auch die Pflicht, Falschmeldungen zu korrigieren, beispielsweise durch Veröffentlichung einer Berichtigung oder Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe der Publikation.
Medienrechtlich besteht zwar oft eine journalistische Sorgfaltspflicht; ein strafbewehrtes allgemeines Verbot von Falschmeldungen besteht dagegen in der Regel genauso wenig wie ein Gesetz gegen die Äußerung von Unwahrheiten außerhalb der Presse. Straftaten, die gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit verstoßen (beispielsweise Verleumdung oder Betrug), sind natürlich auch in den Massenmedien verboten.
Selbstverständlicherweise gibt es gegen Falschmeldungen einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Berichtigung durch die Publikation, die die unzutreffende Meldung verbreitet hat. Den Anspruch hat derjenige (Person, Unternehmen, Partei, Verein, Organ etc.), der von der nachweislich falschen Meldung betroffen ist und dadurch fortdauernd in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Behauptungen hat jedermann ein Recht auf Gegendarstellung. Die Gegendarstellung erscheint zwar ebenfalls im betreffenden Presseorgan, muss aber vom Betroffenen selbst verfasst werden und hat daher in der öffentlichen Wahrnehmung auch nur den Charakter einer Stellungnahme. Zeitungen ergänzen sie beispielsweise manchmal durch den Hinweis, dass sie an ihrer eigenen Darstellung der Fakten festhalten, was bei einer Berichtigung nicht möglich wäre. Die Gegendarstellung muss allerdings an derselben Stelle in der Publikation wie die Falschmeldung und in entsprechender Größe platziert werden (Falschmeldung war auf der Titelseite, somit muss die Gegendarstellung auch auf die Titelseite).
Literatur
- Hollstein, Hans: Zeitungsenten. Kleine Geschichte der Falschmeldung. Heitere und ernste Spielarten vom Aprilscherz bis zur Desinformation. Stuttgart, 1991. ISBN 3927763020
Siehe auch
Weblink
- Focus: Journalisten glauben alles, Bericht über einen Entenmacher, Focus 13/1997.
- Zeit-Wissen: „Jede zweite Meldung ist falsch“ Interview mit Michael Haller
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