Familienzuschlag

Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte/Begründung

Das Bundesverfassungsgerichts entschied im Frühjahr 1990, dass Beamte einer jeden Besoldungsstufe Anspruch auf einen annähernd gleichen Lebensstandard hätten, unabhängig davon, ob sie ledig oder verheiratet, kinderlos oder kinderreich sind.[1]

Modalitäten

Der Familienzuschlag wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt und variiert je nach Besoldungsgruppe etwas. Der kinderbezogene Anteil wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Bei den Bundesbeamten [2] und in den meisten Bundesländern wie Brandenburg, Bremen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz[3] und Hessen[4] wird der Familienzuschlag auch Lebenspartnern gewährt.

Höhe

Die Bundesländer haben je eigene gesetzliche Regelungen für die Landesbeamten, weshalb hier keine allgemeine Darstellung aller möglichen Familienzuschläge erfolgen kann. Exemplarisch werden hier die Familienzuschläge der Beamten des Bundes behandelt:

Für Beamte des Bundes betrug im Jahr 2010 der monatliche Familienzuschlag der ersten Stufe 110,24 Euro bis 115,76 Euro, für das erste und zweite Kind jeweils weitere 99 Euro. In den Besoldungsgruppen A2 bis A5 werden je Kind ein weiterer Zuschlag von bis zu 26,20 Euro gezahlt.[5]

Für Beamte des Bundes betrug der monatliche Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind ab 1. April 2004 228,30 Euro, ab 1. August 2004 230,58 Euro,[6] im Jahr 2007 280,58 Euro, im Jahr 2008 289,28 Euro, und vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 297,38 Euro,[7] vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009 304,81 Euro,[8] vom 1. Januar 2010 an 308,47 Euro.[9]

Der Familienzuschlag ist nach § 3 EStG Absatz 11 Satz 2 in voller Höhe zu versteuern.

Ähnliche Regelungen für Nicht-Beamte

Im Bundesangestelltentarifvertrag war der Ortszuschlag die Entsprechung des Familienzuschlages. In seinen Nachfolgern TVöD und TV-L gibt es keine Entsprechung, da das Entgelt dort nicht mehr vom Familienstand abhängt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [1]
  2. Bundestag:Ehebezogene Regelungen werden auf Lebenspartnerschaften übertragen
  3. Rheinland-Pfalz passt Landesrecht umfassend an, geholt 24. September 2009
  4. LSVD:Stand der Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen
  5. Bundes-Beamten-Besoldung 2010
  6. http://www.lbv.nrw.de/beztab/tabellen_vorjahre/august_2004/fz_0804.pdf
  7. Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit dritten und weiteren Kindern
  8. http://www.beamtenbesoldung.org/images/bundes2009/familienzuschlag_07_2009.pdf
  9. http://www.oeffentlichen-dienst.de/zulagen/27-verguetung-fuer-beamte/40-familienzuschlag-fuer-beamte.html

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