- Fernkommunikationsmittel
-
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste (§ 312 b Abs. 2 BGB)
siehe auch: Fernabsatzvertrag
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.