Fernlehrgang

Fernlehrgang

Fernunterricht (engl. Distance Learning) ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 handelt es sich beim „Fernunterricht“ um die „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“ (FernUSG § 1 Abs. 1) Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum Direktunterricht - räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet, die entsprechende Bildungseinrichtung wird auch Fernschule genannt. Die pädagogische Begleitung und Lernerfolgskontrolle grenzt den Fernunterricht wiederum vom Selbststudium ab.

Inhaltsverzeichnis

Elemente

Im Rahmen des Fernunterrichts finden insbesondere folgende Elemente Verwendung:

  • Gedruckte Lehrhefte, wegen des Postversands auch Lehrbriefe genannt
  • Audio- oder videobasierte Lerneinheiten
  • Per Datenträger übermittelte Computer Based Trainings und online ablaufende Web Based Trainings
  • Einsendeaufgaben, die zur Korrektur per Post oder elektronisch an den Lehrenden gesandt werden.

Der Zusammenhalt eines Fernkurses kann durch regelmäßige Treffen, Seminare und webbasierte Methoden des E-Learning gefördert werden.

Inhalte/Bildungsziele

Im Rahmen des Fernunterrichts können verschiedene Inhalte Gegenstand des Lehrgangs sein, z. B.:

  • Berufsabschlüsse
  • Bildungsabschlüsse
  • berufliche Qualifikationen und Spezialisierungen

Staatlicher Verbraucherschutz

In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet nach Antragstellung über die jeweilige Zulassung von Fernlehrgängen, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Lediglich bei reinen Hobby-Kursen, die nur der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, ist keine staatliche Zulassung nötig. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, welche der Anbieter im Informationsmaterial sichtbar aufführen muss.

Bei der Überprüfung durch die ZFU wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Lehrgänge so gestaltet sind, dass das angestrebte Lehrgangsziel erreichbar ist. Praxisbezug und Didaktik werden ebenso kontrolliert wie die Qualität der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen. Weiterhin schützt die Überprüfung der Kursverträge und des Werbeverhaltens der registrierten Anbieter die Verbraucher vor Überraschungen nach Vertragsabschluss.

Wer einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang belegt, hat unter anderem garantiert:

  • 14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Kosten und Risiko,
  • 3-monatiges Kündigungsrecht jederzeit nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss
  • gleich bleibende Studiengebühren für die gesamte Dauer des Lehrganges.

Aktuelle Marktentwicklungen

Zur Zeit (Stichtag 1. September 2005) können Interessierte zwischen 2.097 staatlich zugelassenen Fernlehrgängen von 334 verschiedenen Anbietern wählen. 218 Fernlehrgänge wurden 2004 neu zugelassen.

Seit 1983 wird einmal im Jahr die Fernunterrichtsstatistik vom Statistischen Bundesamt erhoben - eine freiwilligen Befragung der Anbieter von staatlich zugelassenen Fernlehrgängen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und mit Unterstützung des Forum DistancE-Learning.

Laut der jüngsten Fernunterrichtsstatistik haben 245.332 Menschen in Deutschland im Jahr 2004 einen Fernlehrgang belegt, 218.027 von ihnen privat finanziert in ihrer Freizeit neben dem Beruf. Weitere 27.305 Erwachsene „lernten fern“ im Rahmen innerbetrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen. Die Nutzungszahlen unternehmensintern eingesetzter Fernlehrgänge haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht.

Die Fernlernenden haben 2004 Fernlehrgänge in folgenden Bereichen belegt:

Ein Viertel der Fernlernenden waren 2004 unter 25 Jahre alt. Knapp 40 Prozent von ihnen nutzten Fernunterricht als zweiten Bildungsweg zum Schulabschluss. Weitere 17 Prozent belegten Fernlehrgänge im Bereich Wirtschaft und kaufmännische Praxis. Und 11 Prozent der unter 25-Jährigen bereiten sich per Fernunterricht auf eine Prüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt, Techniker oder Übersetzer vor.

Auch die Zahl derer, die 2004 mit über 40 einen Fernlehrgang absolvierten, ist um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen: Mittlerweile sind ein Fünftel aller Fernlernenden 40 Jahre und älter. 4,6 Prozent sind bereits über 50. 21 Prozent der über 40-Jährigen qualifizierten sich im wirtschaftlichen Bereich, knapp 19 Prozent belegten Lehrgänge zur kreativen Freizeitgestaltung und zu Gesundheitsthemen und rund 15 Prozent besserten mit Fernlehrgängen ihre Sprachkenntnisse auf.

2004 waren knapp die Hälfte der Fernlernenden in Deutschland Frauen; noch vor fünf Jahren betrug deren Anteil 43,5 Prozent, vor 15 Jahren nur 32 Prozent.

Siehe auch

Literatur

  • Anne Oppermann, Gereon Franken: Fit für den Fernunterricht. Bildung und Wissen Verlag 2003, ISBN 3-8214-7621-4
  • Heinrich Dieckmann, Bernd Schachtsiek: Lernkonzepte im Wandel Klett-Cotta 1998, ISBN 3-6089-1950-3

Weblinks


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