- Fernsteuerung
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Als Fernsteuerung bezeichnet man üblicherweise ein elektronisches oder mechanisches Gerät, mit dem sich über mittlere bis weite Entfernungen Geräte oder Maschinen bedienen lassen.
Von einer Fernsteuerung spricht man in aller Regel, wenn sich das zu bedienende Gerät nicht im gleichen Gehäuse befindet, wie dessen Steuerungselement. Populäre Beispiele sind der Schalter einer Deckenleuchte, der Zughebel einer Fahrradbremse, die Fernbedienung eines Fernsehers oder die Nutzung eines Servers vom heimischen PC aus.
Es gibt Fernsteuerungen, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen, hierbei spricht man von Fernwirken. Bei der Deutschen Bahn werden zahlreiche Bahnhöfe ferngestellt bzw. ferngesteuert. Ferngestellt sind Bahnhöfe ohne eigenständige Stellwerkslogik, deren Fahrwegelemente und Signale von einem benachbarten Stellwerk aus bedient werden. Ferngesteuert sind Bahnhöfe, die über ein eigenständiges Stellwerk verfügen, welches aber von einem anderen Stellwerk oder einer Betriebszentrale aus ferngesteuert wird. Für beide Varianten wird ein internes Leitungsnetz genutzt.
Siehe auch
- Drahtfernsteuerung (mechanisch), z.B. über Bowdenzug
- Drahtfernsteuerung (elektrisch)
- Funkfernsteuerung
- Fernbedienung
- Infrarotfernsteuerung
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