- Fernstraße
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Als Fernstraße (auch Fernverkehrsstraße) wird im deutschen Sprachraum ein öffentlicher Verkehrsweg mit hohem Ausbauzustand bezeichnet, der in erster Linie dem weiträumigen Verkehr dient. Dazu zählen im Allgemeinen Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die Fernstraßen bilden innerhalb eines Staates ein Verkehrsnetz, das zudem mit den Verkehrsnetzen benachbarter Staaten verbunden ist.
In der Weimarer Republik wurden diese überregionalen Verbindungsstraßen seit dem Beginn der Nummerierung am 17. Januar 1932 „Fernverkehrsstraßen“ (in amtlichen Texten auch mit „FVS“ abgekürzt) genannt. 1934 wurden die Fernverkehrsstraßen in Reichsstraßen (R) umbenannt. In der DDR wurde ebenfalls die Bezeichnung „Fernverkehrsstraße” mit der Abkürzung „F“ zur Straßenklassifikation verwendet.[1] Dabei ist die Nummerierung der Reichsstraßen in weiten Teilen übernommen worden.
In Deutschland zählen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz sowohl Bundesautobahnen als auch Bundesstraßen zu den Fernstraßen.[2] Das österreichische Straßenverkehrsrecht definiert nicht eigens. Der Begriff wird allerdings im allgemeinen Sprachgebrauch für Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen verwendet. In der Schweiz gibt es ebenfalls keine straßenverkehrsrechtliche Festlegung. Dort werden Nationalstrassen als Fernstraßen bezeichnet.
Einzelnachweise
- ↑ F. Debus: Sprachliche Normen und Normierungsfolgen in der DDR. Georg Olms Verlag, Hildesheim 1986, ISBN 3-4870-7031-6, S. 124.
- ↑ Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
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