- Fertigungskosten
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Die Fertigungskosten sind Teil der Herstellkosten und bewerten den direkten, nicht materialbezogenen Ressourceneinsatz des Produktionsprozesses (z. B. Lohnstückkosten) sowie die indirekt mit der Produktion anfallenden Gemeinkosten wie z. B. Raum- und Energiekosten sowie Sondereinzelkosten wie z. B. auftragsbezogene Herstellungskosten von Spezialwerkzeugen und Kosten der Produktionsplanung und Qualitätskontrolle.[1]
Sie unterliegen als Lohnarbeit einem Skontierungsverbot.
+ Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung = Fertigungskosten Die Fertigungseinzelkosten werden oft aufgrund von Arbeitsplänen oder auf mittels Rückmeldungen der effektiven Fertigungszeiten und -mengen errechnet. Aus dem Arbeitsplan werden die Standard-Stückzeiten entnommen, mit den fertiggemeldeten Stückmengen multipliziert und zum Tarif der leistenden Kostenstelle bewertet, woraus die Fertigungseinzelkosten resultieren. Dies geschieht in der Regel EDV-gestützt durch eine ERP-Software im Rahmen der retrograden Verbrauchsermittlung.
Die Fertigungsgemeinkosten können
- mittels Zuschlagskalkulation auf der Basis der Fertigungseinzelkosten verrechnet werden
- oder bereits bei der Ermittlung der Kostenstellentarife in den Kostensatz zur Bewertung der Fertigungsstückzeit eingebaut werden.
Die Sondereinzelkosten der Fertigung sind auftragsbezogen und können den einzelnen Kostenträger zugeschlüsselt werden, wenn der Kostentreiber Losgrößenmenge bekannt ist. Sie unterliegen somit einer losgrößenabhängigen Kostendegression.
Einzelnachweise und Quellen
- ↑ Siegfried Hummel, Wolfgang Männel; Kostenrechnung - Grundlagen, Aufbau und Anwendung; ISBN 3-409-21134-9
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