- Fertigungsgemeinkosten
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Fertigungsgemeinkosten (FGK) sind Teil der Herstellkosten; sie sind jene Kosten des Fertigungsbereichs, die nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden können. Sie werden in der Kostenstellenrechnung in den Fertigungsendkostenstellen gesammelt. Bei einer Vollkostenrechnung werden anschließend die Kosten in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger umgelegt (zum Beispiel in der Zuschlagskalkulation anhand der Fertigungseinzelkosten als Zuschlagsgrundlage).
Zu dieser Kostengruppe gehören Hilfslöhne, Gehälter für Meister und technische Angestellte, Kosten für Hilfsstoffe, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen bzw. Zinsen, Betriebsmittelkosten des Fertigungsbereichs.
Für die Handelsbilanz besteht eine Aktivierungspflicht (§ 255 Abs. 2 HGB), in der Steuerbilanz eine Aktivierungspflicht (R 6.3 Abs. 1 EStR).
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