- Fertigungseinzelkosten
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Fertigungseinzelkosten sind solche Kosten der Fertigung, die direkt einem Kostenträger zugerechnet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Lohnkosten der Produktionsmitarbeiter (z. B. bei Akkordlohn). Von den normalen Einzelkosten muss man jedoch die Sondereinzelkosten der Fertigung abtrennen. Diese lassen sich nicht einer konkreten Einheit, jedoch einem Auftrag oder einem Los zuordnen. Dazu zählen Spezialwerkzeuge oder Konstruktionszeichnungen.
Die Fertigungseinzelkosten bilden in der Vollkostenrechnung die Grundlage für die Umlage der Fertigungsgemeinkosten.
Für die Bilanz besteht eine Aktivierungspflicht gemäß § 255 HGB.
Siehe auch
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