- Feuerwehrkommandant
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Feuerwehrkommandant ist die Bezeichnung für den Leiter einer Gemeindefeuerwehr (Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr) in Baden-Württemberg, Bayern, Österreich und in der Schweiz. Der Feuerkommandant ist eine Funktion innerhalb der Feuerwehr. Dienstgrade, die an diese Funktion geknüpft sind, können jedoch auch von der Größe der jeweiligen Feuerwehr abhängen.
Die Bestellung des Feuerwehrkommandanten ist verschieden. So kann er je nach den geltenden Feuerwehrgesetzen in geheimer Wahl durch die Feuerwehrangehörigen ermittelt werden oder durch den zuständigen Gemeinderat bestellt werden.
In Baden-Württemberg wird er durch den Stadt- oder Gemeinderat auf Vorschlag der Feuerwehrangehörigen bestellt. Dem Feuerwehrkommandanten werden dadurch weitgehende Kompetenzen nach dem Feuerwehrgesetz des jeweiligen Landes eingeräumt.
Sollte die jeweilige Feuerwehr in Abteilungen strukturiert sein, gibt es entsprechend zusätzlich für jede von diesen einen Abteilungskommandanten, der diese Abteilung nach den Weisungen des Feuerwehrkommandanten führt, wobei er landesrechtlich unterschiedliche Freiräume hat.
In einigen anderen deutschen Bundesländern wird er als Gemeindebrandinspektor oder Gemeindebrandmeister (bei Städten: Stadtbrandinspektor oder Stadtbrandmeister) bezeichnet.
Für Österreich findet man weiterführende Details im Artikel Dienstgrade bei der Feuerwehr in Österreich
Kategorien:- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
- Organisationsform in der Feuerwehr
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