- Bezirksbrandmeister / -inspektor
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Ein Bezirksbrandmeister (in manchen Bundesländern Bezirksbrandinspektor, in Niedersachsen Regierungsbrandmeister) ist in manchen Bundesländern in Deutschland der ranghöchste Feuerwehrangehörige im Regierungsbezirk.
Er wird meistens als Ehrenbeamter von den im Regierungsbezirk ansässigen Feuerwehren vorgeschlagen und vom Regierungspräsidenten auf Zeit ernannt. Er dient als Verbindungsglied zwischen Bezirksregierung und den Feuerwehren, er ist weisungsbefugt. Die Aufgaben und die Stellung der Bezirksbrandmeister in Baden-Württemberg unterscheiden sich erheblich (siehe unten).
Enge Mitarbeiter sind die Kreisbrandmeister.
Baden-Württemberg
Der Bezirksbrandmeister ist nach dem Feuerwehrgesetz feuerwehrtechnischer Beamter. Für jedes Regierungspräsidium wird vom Land ein Bezirksbrandmeister bestellt. Er ist hauptamtlicher Beamter. Vor seiner Bestellung sind die Kreisbrandmeister des Regierungsbezirkes zu hören. Der Bezirksbrandmeister kann bei allen Übungen und Einsätzen in seinem Dienstbezirk die Einsatzleitung übernehmen und bearbeitet alle Feuerwehrangelegenheiten der Behörde. Er hat, wenn er die Einsatzleitung übernimmt, die gleichen Rechte und Pflichten wie der eigentliche Feuerwehrkommandant. Er ist stellvertretender Leiter des Referats 14 (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Sparkassen) und Leiter der entsprechenden Sachgruppe (Feuerwehr und Katastrophenschutz) beim Regierungspräsidium.
Siehe auch: Dienstgrade bei der deutschen Feuerwehr
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