Dienstgrade der Feuerwehr in Baden-Württemberg

Dienstgrade der Feuerwehr in Baden-Württemberg

Inhaltsverzeichnis

Freiwillige Feuerwehr

In Baden-Württemberg gibt es seit 2006 keine Regelung der Dienstgrade durch das Innenministerium mehr. Vielmehr besteht eine gemeinsame Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg, des Gemeindetages Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem Innenministerium. Das Innenministerium empfiehlt dieser Empfehlung zu folgen. Die meisten Feuerwehren folgen der Empfehlung. Allerdings werden die nachfolgenden Dienstgradabzeichen Anfang 2012 durch eine komplett neue Regelung abgelöst, siehe auch letzter Absatz dieses Artikels.

Kleinere Abweichungen gibt es bei den Voraussetzungen nach welchen in die Dienstgrade befördert werden können. Es wird jeder Dienststellung – die jeweils eine besondere Ausbildung oder Dienstdauer voraussetzt – ein Dienstgrad zugeordnet. Der Dienstgrad hat nicht unmittelbar Auswirkung auf die Funktion während eines Einsatzes.

Bei der Beförderung darf kein Dienstgrad übersprungen werden. Es ist mindestens ein Jahr Wartezeit im jeweiligen Dienstgrad einzuhalten. Einzige (immer wieder zu beobachtende) Ausnahme ist der "Laufbahnwechsel". Beispiel: Ein Feuerwehrmann hat als Truppführer den Lehrgang Gruppenführer bestanden; es folgt die Beförderung zum Löschmeister (die Dienstgrade Oberfeuerwehrmann und Hauptfeuerwehrmann werden dabei übersprungen). Oder ein Löschmeister hat als Gruppenführer den Lehrgang Zugführer bestanden; es folgt die Beförderung zum Brandmeister (die Dienstgrade Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister werden dabei übersprungen).

Die Dienstgradabzeichen werden am linken Oberärmel (Oberkante 11 cm unterhalb Ärmelnaht) getragen. Die Dienstgradschwingen der Abzeichen sind 70 mm breit. Bei Diensthemden und Pullovern kann der Dienstgrad verbunden mit dem Namen der Feuerwehr als Schulterstück getragen werden.[1]

Die Empfehlung über die einheitliche Regelung der Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg wird nur auf Angehörige der Einsatzabteilungen angewendet. Angehörige der Ehrenabteilungen (Ehrenmitglieder und Ehemalige) werden in der Regel nicht mehr befördert.

Dienstgrad Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenband/Uniformknöpfe
Feuerwehrmann Feuerwehrmann abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1, Erste-Hilfe-Ausbildung und 70 Stunden Übungs- und Einsatzdienst aluminiumfarbig-karmesinrot gestreift/aluminiumfarbig
Oberfeuerwehrmann Oberfeuerwehrmann mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann oder
  • mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann sowie abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 2 und mindestens einen der folgenden Lehrgänge: Maschinist, Atemschutzgeräteträger, Jugendfeuerwehr Grundlehrgang II, Sprechfunker oder
  • Feuerwehrmusik D2-Lehrgang
Hauptfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann, oder
  • mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann sowie abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer, und mindestens einen der folgenden Lehrgänge: Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Umweltschutz I, Strahlenschutz I oder
  • Feuerwehrmusik D3-Lehrgang
Löschmeister Löschmeister abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer oder
  • Feuerwehrmusik C1-Lehrgang
Oberlöschmeister Oberlöschmeister mindestens 10 Jahre Löschmeister oder
  • mindestens 5 Jahre Löschmeister und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge: Ausbilder Atemschutz, Ausbilder Maschinist, Ausbilder Truppmann/Truppführer, Ausbilder Sprechfunker, Übungsleiter Technische Hilfeleistung, Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit, Jugendfeuerwehrwart mit Aufbaulehrgang oder
  • Feuerwehrmusik C2-Lehrgang
Hauptlöschmeister Hauptlöschmeister mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister oder
  • Feuerwehrmusik C3-Lehrgang
Brandmeister Brandmeister abgeschlossener Lehrgang Zugführer oder
  • Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde bis 5.000 Einwohner und Lehrgang "Zugführer" oder
  • stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner und Lehrgang "Zugführer" oder
  • Feuerwehrmusik Stabführerlehrgang A und B
aluminiumfarbig/aluminiumfarbig
Oberbrandmeister Oberbrandmeister mindestens 10 Jahre Brandmeister oder
  • mindestens 1 Jahr Brandmeister und Lehrgang „Verbandsführer“ oder
  • mindestens 1 Jahr Brandmeister und Dienststellung Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 5.000 Einwohner und Lehrgang "Zugführer" oder
  • mindestens 1 Jahr Brandmeister und Dienststellung Stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner und Lehrgang "Zugführer" oder
  • mindestens 1 Jahr Brandmeister und Dienststellung Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner und Lehrgang „Feuerwehrkommandant“ oder
  • mindestens 10 Jahre Stabführer in der Feuerwehrmusik
Hauptbrandmeister Hauptbrandmeister mindestens 1 Jahr Oberbrandmeister und Lehrgang „Feuerwehrkommandant“ und
  • Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder
  • Dienststellung als stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder
  • Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 20.000 Einwohner
Leitender Hauptbrandmeister Leitender Hauptbrandmeister Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner und Lehrgang „Feuerwehrkommandant“

(Frühere Bezeichnung "Stadtbrandmeister" findet gelegentlich noch Verwendung).

Die Leiter der Feuerwehrabteilungen haben die Bezeichnung "Abteilungskommandant". Zur Darstellung der Dienststellung Abteilungskommandant, wird über der obersten Dienstgradschwinge ein Stern aluminiumfarben, getragen. Die Leiter der Gemeindefeuerwehren ohne Abteilungen sowie die Leiter der Gesamtfeuerwehren haben die Bezeichnung "Feuerwehrkommandant". Zur Darstellung der Dienststellung Feuerwehrkommandant, werden über der obersten Dienstgradschwinge zwei Sterne aluminiumfarben, getragen. Diese Sterne dürfen nur so lange getragen werden, wie die Funktion auch ausgeübt wird. Ehrenabteilungskommandanten sowie Ehrenkommandanten dürfen ihre Sterne behalten bzw. weitertragen.

Die aluminiumfarbenen Sterne können auch von Löschmeister-Dienstgraden getragen werden wenn sie die Dienststellung Abteilungskommandant bzw. Feuerwehrkommandant innehaben, den Lehrgang Zugführer allerdings noch nicht abgeschlossen haben. Dies soll dann jedoch binnen eines Jahres nachgeholt werden.

Funktion Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung Mützenband/Uniformknöpfe
Abteilungskommandant

als Oberbrandmeister

Abteilungskommandant mindestens Lehrgang Gruppenführer jeweils abhängig vom Dienstgrad (siehe oben)/aluminiumfarbig
Feuerwehrkommandant

als Hauptbrandmeister

Feuerwehrkommandant mindestens Lehrgang Zugführer

Feuerwehrtechnische Aufsichtsbeamte (nicht Berufsfeuerwehr sondern Landesverwaltung)

Die Feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamte in Baden-Württemberg tragen ihr Funktionsabzeichen am linken Oberärmel. Das Tragen eines zusätzlichen Dienstgradabzeichens entfällt, es wird nur die Dienststellung nicht der Dienstgrad dargestellt:

Amtsbezeichnung Abzeichen Bemerkung Mützenband/Uniformknöpfe
Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister Beim Landratsamt angesiedelt. Wappen des jeweiligen Landkreises oder kleines Landeswappen mit Landkreisbeschriftung, darüber ein goldfarbener Stern. goldfarbig/goldfarbig
Bezirksbrandmeister Bezirksbrandmeister Beim Regierungspräsidium angesiedelt. Großes Landeswappen mit Bezirksbeschriftung, darüber zwei goldfarbene Sterne.
Landesbranddirektor Landesbranddirektor Beim Innenministerium angesiedelt, gleichzeitig Leiter des Referats Feuerwehr und Fernmeldewesen. Großes Landeswappen mit Landesbeschriftung, darüber drei goldfarbene Sterne.

Fachberater tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Feuerwehr Fachberater“ und den Zusatz des Fachgebiets. Feuerwehrärzte tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Arzt“ und dem Äskulapstab. Mützenkordel und Uniformköpfe sind aluminiumfarbig

Berufsfeuerwehr und Landesfeuerwehrschule

Für die Abteilungen Berufsfeuerwehr sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen in der Bundesbesoldungsordnung und in einer Verordnung über die Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen geregelt. Teilweise existieren eigene Dienstgradabzeichen (z.B. Landeshauptstadt Stuttgart), teilweise werden gar keine Abzeichen getragen (z.B. BF Freiburg). Beispielsweise sind in Freiburg die Beamten des Gehobenen Dienstes von denen des Höheren Dienstes (beides jeweils goldfarbig) beim Tragen der Dienstkleidung nicht zu unterscheiden.

Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind keine besonderen Amtsbezeichnungen in Besoldungsgruppen oberhalb eines Leitenden Branddirektors (A 16) vorgesehen. Die Amtsbezeichnung des Leiters der Feuerwehr Stuttgart ist „Stadtdirektor“ (Besoldungsgruppe B 2 bzw. B 3). Die Leiter der anderen Berufsfeuerwehren und der Landesfeuerwehrschule haben eine Amtsbezeichnung einer niedrigeren Besoldungsgruppe.

Nach der geltenden Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg sind für die einzelnen Laufbahnen der feuerwehrtechnischen Beamten folgende Abzeichen vorgesehen, die im Gegensatz zur Landesfeuerwehrschule und den Landesbehörden bei den Berufsfeuerwehren meist keine Anwendung finden. Sie werden am linken Unterärmel getragen, die Litzen sind ebenfalls 70 mm breit:

Laufbahn Abzeichen Dienstgrade der Laufbahn Mützenband/Uniformknöpfe
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Mittlerer Dienst Brandmeister (A 7), Oberbrandmeister (A 8), Hauptbrandmeister (A 9), Hauptbrandmeister mit Amtszulage aluminiumfarbig/almuminiumfarbig
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener Dienst Brandinspektor-Anwärter im Vorbereitungsdienst, Brandinspektor als Aufstiegsbeamter, Brandinspektor (A 9), Brandoberinspektor (A 10), Brandamtmann (A 11), Brandamtsrat (A 12), Brandoberamtsrat (A 13) goldfarbig/goldfarbig
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst Höherer Dienst Brandreferendar im Vorbereitungsdienst, Brandrat (A 13), Oberbrandrat (A 14), Branddirektor (A 15), Leitender Branddirektor (A 16)

Neue Verwaltungsvorschrift Dienstkeidung 2012

Im Jahr 2012 soll die "Verwaltungsvorschrift Dienstkleidung" neu erlassen werden. Daher hat sich eine Fachkommission (die Arbeitsgruppe "AG Feuerwehrbekleidung"), bestehend u.a. aus Vertretern des Innenministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbands gebildet, die die bisherige Dienstkleidung überarbeiten und (ähnlich wie bei den Polizeien) in Form und Art erneuern soll. Die Dienstbekleidung soll dann aus drei Komponenten bestehen:

  • Uniform (für repräsentative Anlässe, Hemdfarbe einheitlich weiß)
  • Dienstanzug (für sonstige dienstliche Anlässe)
  • Einsatzkleidung (für Einsatzzwecke, wird in der AG nicht behandelt)

Dabei ist vorgesehen, dass auch die Dienstgrad-Abzeichen komplett überarbeitet werden. Freiwillige und Hauptamtliche Kräfte, sowie die feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehren und den Behörden, sollen laufbahnübergreifend einheitliche Abzeichen erhalten. Die Dienstgradabzeichen werden dabei nicht mehr an den Ober- bzw. Unterärmeln getragen, sondern einheitlich als Schulterklappen. Das Land möchte sich stärker an der Polizei orientieren. Daher werden die bisher verwendeten Dienstgrad-Schwingen u. -Litzen aufgegeben. Die Schulterklappen der Feuerwehrangehörigen würden dann mit denselben Sternen bestickt wie bei den Polizeien.

Einzig bestimmte Funktionsträger tragen keinen Dienstgrad, sondern ein Funktionsabzeichen welches auf die jeweilige Dienststellung hinweisen soll. Folgende Funktionsträger sind dafür vorgesehen: Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband, Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister, Leiter der LFS, Landesbranddirektor, Vizepräsident LFV, Präsident LFV, sowie die jeweiligen Fachberater. Abteilungs- und Feuerwehrkommandanten trügen, gemäß dem derzeitigen Vorschlag, zur Erkennung der Funktion an der Dienstgrad-Schulterklappe je eine bzw. zwei silberne Funktions-Litzen, die dann auf die Dienstgrad-Schulterklappe aufgeschoben werden, ähnlich wie bei einem Feldwebelanwärter im Heer der Bundeswehr.

Ziel ist bis Anfang 2012 ein beschlussfähiges Konzept vorzulegen. Die Verwaltungsvorschrift Dienstkeidung tritt (vermutlich rückwirkend) zum 01.01.2012 in Kraft. [2]

Einzelnachweise

  1. Empfehlung für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg“, Gemeindetag und Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
  2. http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Seiten/feuerwehrbekleidung.aspx

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