- Gemeindebrandinspektor
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Ein Gemeindebrandinspektor (GBI) ist in einigen deutschen Bundesländern der Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene. Er organisiert Alarmpläne, Ausrückpläne, ist für das Personal zuständig, sorgt für die Sicherstellung des Brandschutzes, repräsentiert die Feuerwehr (nach innen und außen) und hat viele weitere Aufgaben.
In Städten ohne Berufsfeuerwehr übernimmt solche Aufgaben der Stadtbrandinspektor (StBI).
In Baden-Württemberg und Bayern lautet die Bezeichnung Feuerwehrkommandant; in Hamburg und Schleswig-Holstein Wehrführer, in Rheinland-Pfalz Wehrleiter, in Niedersachsen Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister und in Thüringen Ortsbrandmeister bzw. Stadtbrandmeister.
In Bayern [1] führt
- der Kommandant der Feuerwehr (Leiter der Feuerwehr) einer Großen Kreisstadt
- der Stellvertretende Kommandant der Feuerwehr einer Kreisfreien Stadt
den Titel Stadtbrandinspektor.
Einzelnachweise
- ↑ Art. 21 des Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40)
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