- Finanzrecht
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Finanzrecht ist ein Rechtszweig des öffentlichen Rechts; es umfasst die Gesamtheit von Rechtsnormen, die sich auf den Staatshaushalt, auf die Finanzen der örtlichen Selbstverwaltungen, der Unternehmen und der Staatsbürger, ferner auf Geld und Wertpapiere beziehen. Die Funktion des Finanzrechts ist es, einen stabilen und rechtsmäßigen Finanzgrund für das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche (örtliche, staatliche, internationale) Leben zu sichern und dadurch die Entwicklung und den Wohlstand zu fördern.
Gliederung
Das Finanzrecht gliedert sich an: Staatshaushaltsrecht, Finanzrecht der örtlichen Selbstverwaltungen, Recht betreffs öffentlich-rechtlicher Abgaben, Zollrecht, Währungsrecht, Devisen- und Wertpapierrecht, Steuerrecht (u.a. Abgaben, Gebühren, Beiträge, Steuern).
Weblinks
- Webseite des Instituts für Finanzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
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